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ausgewähltes Thema:
Urheberrecht im InternetUrheberrecht im Internet
Schon John Naisbitt meinte, dass alles, was kopiert werden könne, auch kopiert werde. Und er hat Recht! Denn nichts ist einfacher, als Werke in digitale Form zu kopieren, zudem noch verlustfrei und schnell. Aber ist dieses Tun auch rechtens?
Sie arbeiten gerade an eine Schulhomepage? Oder erstellen Sie gerade e-Learning-content? Sie sollten sich auch über die urheberrechtlichen Bestimmungen informieren, um nicht die Rechte anderer zu verletzen, denn das könnte Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen.
Dieses Thema hat für Sie zusammengestellt: education highway Redaktion
© 2004 - 2010 Education Highway
eLearning und Urheberrecht - Urheberrechtliche Aspekte zur Erstellung von web-basierendem eLearning-content
Wolfgang Scherzer (Master Thesis, Donau-Universität Krems, 2005)
Dieses umfangreiche Werk - PDF-Dokument, 123 Seiten - befasst sich im ersten Teil mit wesentlichen Grundzügen, Begriffen, Abschnitten und Paragraphen des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes; der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Wesen von elearning content als multimediales Werk, seiner spezifischen Werksteile und deren urheberrechtlichen Kategorisierung, seiner Herstellung und den legalen Möglichkeiten zum Einbinden von urheberrechtlich geschützten Fremdinhalten in eigene Materialien.
Urheberrecht und Internet
12 Regeln für einen urheberrechtlich korrekten Homepage-Bau. Weiters finden Sie auf dieser Webseite Informationen zur Haftung von Jugendeinrichtungen und Schulen für Internetangebote.
Quelle: Rechtsanwalt Michael Plüschke
Das Urheber- als Freiheitsrecht
Georg Jakob (2003)
Kritische Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Urheberrechts in Europa.
Quelle: Verein zur Förderung Freier Software (ffs.or.at)
Urheberrecht an Homepage: Höchstgericht verbietet Plagiat
Guido Kucsko (2001)
Dr. Guido Kucsko widmet sich in diesem kurzen Aufsatz einer OGH-Entscheidung, die erstmals die grafische Gestaltung einer Homepage vor unbefugter Übernahme schützt.
Quelle: www.it-law.at
Urheberrecht als Sargnagel der Informationsgesellschaft
Franz Schmidbauer (2003)
Über das mangelnde Unrechtsbewusstsein bei der Verwendung von Inhalten des Internet und den möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Quelle: www.internet4jurists.at
Grundlagen des nationalen und internationalen Urheberrechts
Welches Recht gilt überhaupt im Internet? Überblick über die Regelungen des Urheberrechts
(Deutschland, EU, International), Urheberrecht im Internet
Quelle: www.weinknecht.de
Die Zulässigkeit des Linkens aus urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht
Franz Schmidbauer (Vortrag, 2003)
Dr. Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg, erklärt in diesem Aufsatz, warum Links aus rechtlicher Sicht zulässig sind und nimmt auch zu "Inline-Linking" und "Framing" Stellung.
Quelle: www.rechtsprobleme.at
Die METEO-data-Entscheidung - Hyperlinking/Framing und Urheberrecht
Jürgen Krenn (Masterthesis, Uni-Wien, 2003)
In der METEO-data-Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde die sehr spezielle Frage nach den Bedingungen beantwortet, die die Zulässigkeit der Verwendung von Fremdinhalten in Frames ermöglicht.
Quelle: www.it-law.at
Zitieren von Werken in elektronischen Netzen
Clemens Wass (2003)
Das Zitat, die legale Möglichkeit zur Verwendung von Fremdinhalten, wird hier in allen rechtlich möglichen Varianten aufgezeigt (Kleinzitat, Großzitat, Musik-, Kunst- und Schulzitat) und auch die formal-korrekte Verwendung.
Quelle: www.rechtsprobleme.at
Hyperlinks im Internet
Internationales Rechtsinformatik-Kolloquium: "Verweisungen und Hyperlinks im Recht" Artikel von: Mag. Peter Ebenhoch
Quelle: www.univie.ac.at
Digital Rights Management - Die Zukunft des Urheberrechts?
Clemens Wass (2003)
Die Möglichkeiten des DRM (Digital Rights Management) und anderer Technologien zur Verhinderung unberechtigter Kopien werden hier aufgezeigt; doch was zum Schutz der Urheber gedacht ist, schränkt auch die Möglichkeiten der freien Wernutzung stark ein - auch für den Unterricht.
Quelle: www.rechtsprobleme.at
Urheberrecht und Schule
"Überall dort, wo es besonders Interessen der Allgemeinheit erfordern, kann der Urheber das Verwerten seiner Werke rechtlich nicht verhindern. Das UrhG zwingt ihn, bestimmte Verwertungshandlungen anderer zu dulden. Zu den in diesem Sinn privilegierten Einrichtungen, die über eine so genannte gesetzliche Lizenz zum Nutzen urheberrechtlich geschützter Werke verfügen, zählt auch die Schule."
Dr. Rainer Fankhauser und Mag. Walter Olensky: Urheberrecht und Schule, 27. September 2004
Quelle: www.mediamanual.at
Urheberrecht im Internet
Technische Schutzmöglichkeiten und rechtliche Flankierung - Vorgaben der EU-Info- RiLi (PDF-Dokument).
Quelle: europäisches zentrum für e-commence und internetrecht, Daniel Gutman
Urheberrechtsgesetz (§ 56c); Wiedergabe von Filmen im Unterricht
Inhalt: Urheberrechtsgesetz (§ 56c); Wiedergabe von Filmen im Unterricht
Geltung: unbeschränkt
Rechtsgrundlage: § 56c Urheberrechtsgesetz
Quelle: Bildungsministerium
Internet im rechtsfreien Raum?
Gerhard Laga (Dissertation, Uni-Wien, 1998)
Obwohl schon etwas "betagt" und deshalb in einigen Abschnitten nicht mehr aktuell, bietet diese Arbeit einen sehr guten Überblick über das sehr komplexe Themengebiet Internet und Recht (Urheberrecht, Namensrecht, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz, Rundfunkgesetz, e-commerce).
Quelle: www.laga.at
Rechtsprobleme rund um das Internet
Sehr informative und aktuelle Site (www.internet4jurists.at) von Franz Schmidbauer, die sich u.a. mit den Themen Geistiges Eigentum, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Häufig gestellt Fragen zum Urheberrecht, Markenrecht, Metatags und Word-Stuffing beschäftigt.
Viele Entscheidungen aus Österreich und Deutschland können hier ebenfalls nachgelesen werden.
Quelle: www.internet4jurists.at
rechtsprobleme.at
Diese Site bietet eine kostenlos zugängliche Informationsplattform, die neben einschlägigen oberstgerichtlichen Urteilen und Nachrichten (E-Commerce, Urheber, Domains, Telekom, Internationl, Sicherheit, ...) auch Beiträge verschiedener Autoren zu Themen mit juristischem Bezug anbietet.
Quelle: www.rechtsprobleme.at
Informationen zum Urheberrecht im Internet
Die Abteilung Urheberrecht des Juristischen Internet-Projekts Saarbrücken ist eine Initiative des Instituts für Rechtsinformatik (IFRI) an der Universität des Saarlandes mit dem Ziel, ohne Anspruch auf Vollständigkeit urheberrechtliche Informationsangebote im Internet zu erschließen.
Quelle: Institut für Rechtsinformatik (IFRI)
http://www.eduhi.at/material/Urheberrecht-Portale.pdf - Recht: Urheberrecht und Portalhaftung Recht: Urheberrecht und Portalhaftung
Diese PowerPoint-Präsentation gibt Auskunft über:

- Urheberrecht und Freie Werknutzung (LehrerInnen, SchülerInnen, Schulbuch)
- Urheberrechte an Foto, Musik, Zeitungsartikel, Film
- Das Zitat
- Bearbeitung und Anlehnung
- Linkerstellung
- Portalhaftung
- Veröffentlichung von SchülerInnenarbeiten

Hinweis: Diese Präsentation ist keine Rechtsberatung, insbesondere für das richtige Verständnis kann keine Haftung übernommen werden.
Quelle: Mag. Ralph Kilches
Fragen und Antworten
Urheberrecht - Skriptum
Skriptum für das BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur verfasst von Scheiber & Wessely (2000)
Quelle: Bibliotheken Service für Schulen
http://www.bmukk.gv.at/medienpool/10109/FAQ-Sammlung.pdf - Urheberrecht – 30 häufig gestellte Fragen (FAQ) + Antworten Urheberrecht – 30 häufig gestellte Fragen (FAQ) + Antworten
30 häufig gestellte Fragen zum Thema Urheberrecht - im Hinblick auf schulische Belange - behandelte RA Albrecht Haller 2003 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Über obigen Link erhalten Sie die Rechtsauskunft als PDF-Dokument.
Quelle: Bildungsministerium
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