Merklisten
Benignius leges interpretandae sunt, quo voluntas earum conservetur.
Gesetze müssen verständig ausgelegt werden, so dass ihre Absicht gewahrt wird.
Gesetze müssen verständig ausgelegt werden, so daß ihre Absicht gewahrt wird. Dig. 1, 3, 18 (Celsus). Herbert Hausmaninger, Publius Iuventius Celsus: Persönlichkeit und juristische Argumentation, in: ANRW Tl. II Bd. 15 (Berlin 1976) 404f.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.