Merklisten
Boni judicis est lites dirimere.
Den guten Richter zeichnet aus, daß er Streitigkeiten beilegt.
Den guten Richter zeichnet aus, daß er Streitigkeiten beilegt. D. h. seine Prozesse so zu Ende bringt, daß daraus kein neuer Streit entsteht.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.