Merklisten
Debitum ex causa victuali non compensatur.
Eine Unterhaltsschuld wird nicht aufgerechnet.
Eine Unterhaltsschuld wird nicht aufgerechnet. Der Schuldner einer Unterhaltsforderung kann eine eigene Forderung gegen jene nicht aufrechnen. S. heute § 394 BGB i. V. m. § 850b Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 2 ZPO.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.