Merklisten
Delicatus debitor est odiosus.
Ein verwöhnter Schuldner ist anstößig.
Ein verwöhnter Schuldner ist anstößig. Säumige Schuldner haben nur Anrecht auf eine bescheidene Lebensführung, mehr brauchen ihnen die Gläubiger nicht zu belassen. S. Dig. 13, 7, 25 a. E. (Paulus): Bedeutung ursprünglich enger. S. heute §§ 811-812 ZPO.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.