Merklisten
Dies incertus in testamento conditionem facit.
Aus einer ungewissen Zeitbestimmung wird in einem Testament eine Bedingung.
Aus einer ungewissen Zeitbestimmung wird in einem Testament eine Bedingung. Bei der "echten" Zeitbestimmung ist im Gegensatz zur Bedingung nur ungewiß, wann das Ereignis eintritt, nicht dagegen, ob es eintritt. Letztwillige Verfügungen aber stehen gewöhnlich unter dem Vorbehalt, daß der Bedachte den Erblasser überlebt. Dig. 35, 1, 75 (Papinian).
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.