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Doctori non tenemur credere, nisi probet opinionem suam per autenticam scripturam.
Einen (Rechts-)Gelehrten brauchen wir nicht zu glauben, wenn er seine Meinung auf keinen authentischen Text stützt.
Einen (Rechts-)Gelehrten brauchen wir nicht zu glauben, wenn er seine Meinung auf keinen authentischen Text stützt. Nicolaus Everardi, Loci argumentorum legales 95, 12.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.