Ab Herbst 2020 sind Schulveranstaltungen wieder möglich

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Ab kommendem Herbst bzw. mit Beginn des Schuljahres 2020/21 dürfen wieder Schulveranstaltungen wie Lehrausgänge, Wanderwochen, Sport- oder Projektwochen durchgeführt werden. Das hat Bildungsminister Heinz Faßmann in einem Erlass vom 22. Juni 2020 festgehalten.

Seit März 2020 war es aufgrund der Corona-Pandemie den Schulen untersagt, Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen durchzuführen. Deshalb wurden viele bereits gebuchte Projekte abgesagt und zur Abdeckung anfallender Stornokosten wurde ein eigener Härtefonds eingerichtet.

Nun gibt es einen Erlass (PDF-Dokument) der besagt, dass derartige Veranstaltungen mit dem Beginn des Schuljahres 2020/21 wieder durchgeführt werden dürfen. Allerdings sei laut Minister Faßmann „Vorsicht angebracht, weil der Herbst noch von COVID-19 überschattet sein werde“. Weiters ist darauf zu achten, dass die Schulveranstaltungen immer unter dem Aspekt der gerade geltenden Hygienestandards abzuhalten seinen und es solle auf etwaige Reisewarnungen des Außenministeriums geachtet werden.

Außerdem sollen mit beteiligten Unternehmen günstige Stornobedingungen und Umbuchungsmöglichkeiten vereinbart werden.

Alle Details zum COVID-19 Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds vom Ministerium finden Sie hier.