Die Änderungen im neuen Schuljahr

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In den nächsten beiden Schuljahren treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Wir fassen hier die zusammen, die Sie als Pädagogen schon ab Herbst 2018 betreffen.

Bildungsdirektion:

Die neuen Bildungsdirektoren
  • Die Bildungsdirektion ersetzt ab 1. Jänner 2019 den Landesschulrat/Stadtschulrat
  • Der Bildungsdirektor wird für fünf Jahre bestellt
  • Bildungsdirektor ist Vorsitzender der Begutachtungskommission, die die Schulleitungskandidaten beurteilt
  • Die Direktion gliedert sich in Präsidium und pädagogischer Dienst
  • Die Neugestaltung der Schulaufsicht soll bis 31. August 2020 erfolgen

Schulleitungsbestellung

  • Die Ausschreibung erfolgt durch die Bildungsdirektion
  • Bewerbung erfolgt nicht im Dienstweg, sondern an die Einreichungsstelle
  • Ab 1. Jänner 2023 müssen Bewerber bereits vorher den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges "Schulen professionell führen" absolviert haben. 
    Die restlichen 40 ECTS müssen innerhalb der ersten viereinhalb Jahre der Leitungstätigkeit erbracht werden.
    Fünf Jahre erfolgreiche Schulleitung können als 30 ECTS angerechnet werden.

Neuanstellung von Pädagogen

  • Die Ausschreibung und Neuanstellung macht die Bildungsdirektion
  • Künftig kann für die Bewerbung der elektronische Weg vorgeschrieben werden
  • Die neue Lehrperson bewirbt sich künftig für eine (oder mehrere) Schule(n)
  • Die Schulleitung bzw. die Leitung des Schulclusters wählt neu hinzukommende Lehrpersonen selbstständig aus

Mehr Flexibilät im Unterricht und an der Schule

  • Klassen- und Gruppengrößen können ab 1. September von der Schulleitung flexibel geändert werden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen
  • Die Ressourcen können am Standort eigenständig für schulautonome Maßnahmen eingesetzt werden.
  • Die Dauer von Unterrichtseinheiten kann flexibel gewählt werden - als Berechnungsgröße dient die 50-Minuten-Stunde
  • Die Gesamtunterrichtszeit nach Lehrplan ändert sich nicht
  • Schulen können ihre Öffnungszeiten flexibel gestalten. So kann z.B. die Vorverlegung des Unterrichts schulpartnerschaftlich festgelegt oder eine geeignete Aufsicht organisiert werden.

Genauere Informationen zu den Änderungen sowie alle weiteren Informationen zur aktuellen Bildungsreform lesen Sie bitte auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach. 

Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
25.07.2018
Link
https://vs.schule.at/portale/volksschule/detail/die-aenderungen-im-neuen-schuljahr.html
Kostenpflichtig
nein