KEL - Gespräche

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KEL – Gespräche sind „Kind-Erziehungsberechtigte-Lehrende-Gespräche“, welche seit dem Schuljahr 2016/17 auch in der Grundschule etabliert sind. Im Rahmen dieser Gespräche sollen unter anderem die zu erreichenden Lernziele erörtert werden.

Ein wesentlicher Vorteil der KEL-Gespräche ist der Austausch zwischen Lehrperson, den Erziehungsberechtigten und dem Kind zu aktuellen Lern- und Entwicklungssituation der Schülerin oder des Schülers. Das Kind kann dabei selbst mitreden und den Lernverlauf für die Lehrperson und die Eltern darstellen. Seitens des BMB wird ein Leitfaden zur Abwicklung der KEL-Gespräche zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen:

Sind die KEL-Gespräche in der Grundschule verpflichtend? Oder bestimmen das die Schulstandorte oder Klassenlehrkräfte selber?
Es ist seitens der Schule verpflichtend zu den KEL-Gesprächen einzuladen. Im SchUG §18a ist festgehalten, dass Bewertungsgespräche stattfinden sollen. Als Grundlage für die schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation wird auf allenfalls stattgefundene Bewertungsgespräche Bezug genommen. Kommt der/die Erziehungsberechtigte nicht zum eingeladenen Gespräch hat das keine rechtliche Konsequenz für die alternative Unterrichtsbeschreibung durch die Lehrperson.

Hängen die KEL –Gespräche mit der gewählten Beurteilungsform zusammen?
Ja, sie sind bei der alternativen Leistungsbeschreibung mit einzubeziehen.
   
Wenn diese Gespräche verpflichtend sind, wie oft finden diese statt und in welchen Schulstufen?
KEL-Gespräche finden zweimal jährlich, sinnvollerweise zeitnah zur schriftlichen Semester- bzw. Jahresinformation, statt, für jene Schulstufen, für die diese Beurteilungsform gewählt wurde. Wenn es die situativen und pädagogischen Erfordernisse notwendig erscheinen lassen, können darüber hinaus natürlich auch mehr Gespräche geführt werden.

Sind sie Teil des Elternsprechtages, statt der Elternsprechtage oder gibt es diese dann auch noch extra?
Elternsprechtage bieten nicht den geeigneten bzw. nicht ausreichend geeigneten Rahmen um entsprechende Entwicklungsgespräche zu führen. Die KEL-Gespräche ersetzen nicht die zwei verpflichtenden Elternsprechtage. Präzisierungen können durch die Schulaufsicht erfolgen. Im Fokus stehen aber jedenfalls die Lernentwicklung des Kindes und wichtige Ableitungen für die darauf abzustimmende Unterrichtsarbeit.

Welche Vorbereitung braucht es dafür seitens der Lehrkraft und gibt es Vorgaben zur Dauer eines solchen Gespräches?
KEL-Gespräche finden auf Basis der Dokumentation der Lernfortschritte statt. Einen Vorschlag für einen strukturierten Gesprächsleitfaden ist dem Leitfaden zu den KEL-Gesprächen zu entnehmen. Die Dauer entsprechender KEL-Gespräche ist den jeweiligen Umständen geschuldet und ist daher im Ermessen der beteiligten Personen festzulegen, in Anlehnung an die Gespräche aus dem bisherigen Schulversuch zur alternativen Leistungsbeurteilung „Kommentierte direkte Leistungsbeurteilung“ (KDL).

Findet eine Extra-Dokumentation während des Schuljahres seitens der Lehrkraft statt?
Im Sinne einer laufenden Dokumentation der Lernfortschritte z.B. in Form eines Lernzielkatalogs/Pensenbuches, einer Lernfortschrittsdokumentation oder einer Portfolioarbeit.

Muss das Gespräch in irgendeiner Form dokumentiert werden?
Die Dokumentation der KEL-Gespräche erfolgt praktisch in den Semester-/Jahresinformationen nach dem Gespräch.

Was ist Ziel des Gespräches?
In den Gesprächen sind die Ausgangssituation, festgestellte Lernfortschritte, sowie zu erreichende Lernziele hinsichtlich der Selbstständigkeit der Arbeit, des Erfassens und Anwendens des Lehrstoffes, der Durchführung der Aufgaben und der Eigenständigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung und das Verhalten in der Gemeinschaft zu erörtern und zu dokumentieren. Der Schüler/die Schülerin hat in diesen Gesprächen eine aktive Rolle. Zusätzlich werden die nächsten Schritte besprochen.

Wann gibt es dafür einen Leitfaden?
Der Leitfaden zu den KEL-Gesprächen wird Lehrkräften ab Dezember zur Verfügung stehen.