Schuleinschreibung NEU - worauf Sie achten müssen

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Mit der Schuleinschreibung Neu werden wichtige Informationen, die Eltern bereits im Kindergarten über die Entwicklung und die Kompetenzen ihres Kindes erhalten, an die VolksschulpädagogInnen weitergeleitet.

So haben Schulen die Möglichkeit, auf dem vorhandenen Wissensstand über die Begabungen, Kompetenzen und Interessen der Kinder aufzubauen und auf Schwächen gezielt einzugehen.

Wertvolle Daten aus Sprachstandstests, Entwicklungsportfolios, Bildungsdokumentationen und künftig aus dem Bildungskompass werden von den Eltern zur Schuleinschreibung mitgebracht, damit DirektorInnen und PädagogInnen damit arbeiten können.

Neu ist auch, dass das Kind persönlich bei der Schuleinschreibung dabei sein muss. Nur so kann festgestellt werden, ob die Schulreife gegeben ist. Bei Bedarf können ExpertInnen wie z.B. von der Schulpsychologie, des ärztlichen Schuldienstes, Beratungs- und BetreuungslehrerInnen oder die Schulsozialarbeit beigezogen werden.

Die Schuleinschreibung kann auch in zwei oder mehreren Phasen erfolgen. Die administrative Aufnahme kann z.B. bereits im Wintersemester durchgeführt werden, die pädagogische Einschreibung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, um möglichst aktuelle Daten aus dem Kindergarten zur weiteren Planung nutzen zu können.

DirektorInnen bekommen mehr Zeit für die Schuleinschreibung: statt bisher fünf Monate vor Beginn der Hauptferien muss die Einschreibung jetzt erst vier Monate vorher abgeschlossen sein.

Schuleinschreibung in den Bundesländern

Im Jänner findet die Schuleinschreibung im Burgenland, Niederösterreich, der Steiermark und Wien statt. Wie bisher sind persönliche Dokumente wie Geburtsurkunde, Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis mitzubringen. Je nach Bundesland können darüber hinaus noch andere Dokumente erforderlich sein. Informationen darüber bekommen Sie beim zuständigen Landesschulrat bzw. Stadtschulrat oder direkt bei der Schule.

Die Aufnahme in die Volksschule läuft erstmals nach dem neuem Muster ab. Die rechtliche Grundlage wurde mit dem Schulrechtsänderungspaket geschaffen, das seit 1. September 2016 in Kraft ist.

Weiterführende Links

Broschüre SchülerInnen-Einschreibung NEU (BMB)

Quelle: BMB