So vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen im Unterricht!

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Dr. Peter Burgstaller ist Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte und klärte an der FH Linz darüber auf, welche Arbeitsmaterialien Lehrende in Schule und Hochschule einsetzen dürfen. Entscheidend ist der pädagogische Nutzen - dieser muss sichergestellt sein. Zudem helfen die "3 Hochschulparagrafen".

Peter Burgstaller: Urheberrecht - was Lehrende beachten müssen!

Dr. Peter Burgstaller ist Rechtsanwalt und FH-Professor für IT-/IP-Recht sowie Gerichtssachverständiger für Urheberrecht und neue Medien. Im Vortrag geht er auf das Urheberrecht in der Schule und Hochschule ein. Urheberrechtlich geschützt ist alles, wozu eine eigentümliche geistige Schöpfung erforderlich ist und umfasst ua. Musik, Literatur, Film, Software, Fotos, Datenbanken und vieles mehr. Je nach Leistung unterliegen sie einer Schutzfrist. Datenbanken sind zB. 15 Jahre geschützt, Fotos hingegen 50 Jahre. Die zentrale Frage, die sich nun stellt, was darf man im Unterricht einsetzen und was nicht? Da helfen laut Burgstaller die "3 Hochschulparagrafen":

- Digitale Kopie: Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen dürfen zum Unterrichtsgebrauch/Zwecke der Lehre im für die Klasse/LVA notwendigen Umfang digitale Kopien erstellen und verbreiten. (ausgenommen Schülbücher).

- "eLearning-/Moodle-Paragraf: Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen dürfen zu Zwecken des Unterrichts/Lehre veröffentlichte Werke zum Unterrichtsgebrauch zur Verfügung stellen (Moodle, eLearning). Ausgenommen sind Schulbücher und deutschsprachige FIlme, deren Premiere nicht länger als 2 Jahre zurück liegt.

- FIlme im Unterricht. Schulen und Hochschulen dürfen zu Unterrichtszwecken/Zwecke in der Lehre, im gerechtfertigten Umfang, Filme öffentlich aufführen, wenn pädagogisch begründet (Vergütungspflicht). Ausgenommen sind Schule-/Unterrichtsfilme, Filme zur bloßen Unterhaltung und andere Bildungseinrichtugen.

Peter Burgstaller: Das sollten Sie urheberrechtlich im Unterricht beachten!

Das Urheberrecht wirft für viele Pädagoginnen und Pädagogen und Lehrende immer wieder Fragen auf. Welche Materialien darf ich einsetzen, kopieren oder digital zur Verfügung stellen? "Jedenfalls darauf achten soll man, dass man nur solche urheberrechtlich geschützte Sachen verwendet, die man im Unterricht braucht. Und wenn ich diese im Unterricht brauche, dann ist die Quelle anzugeben, der Autor anzugeben und dann ist es grundsätzlich im Unterricht, in der Schule genauso wie in der Hochschule einsetzbar", rät der Urheberrechtsexperte Dr. Peter Burgstaller auf die Frage, welche Grundregeln es beim Urheberrecht zu beachten gibt. Vor allem bei Bilder ist große Vorsicht geboten, denn dort werden laut Burgstaller die meisten Urheberrechtsverletzungen begangen.

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Thomas
27.10.2017 / 17:27
Medien der Medienzentren nehmen dann gibt es keine Zores...

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