Die Corona-Ampel ist in Betrieb

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Die Coronavirus-Ampel hat nun offiziell ihren Betrieb aufgenommen. Sie informiert über das Risiko in einer bestimmten Region sowie über die eventuellen Maßnahmen, die gesetzt werden.

Die Ampel ermöglicht es, über regionale Cluster oder gar Hotspots zu informieren. So können abhängig von der epidemischen Lage, Maßnahmen für alle Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche gesetzt werden. Diese gelten dann entweder für das gesamte Bundesgebiet, einzelne Bundesländer oder Bezirke.

Zu jeder Ampelfarbe Maßnahmen für die Bildung

Ab sofort können zu jeder Ampelfarbe auch die Maßnahmen für die Bildung online abgerufen werden. Immer am Freitag werden die Daten der Ampel neu gewertet.

>>>    www.corona-ampel.gv.at   <<<

Das Bildungsministerium hat die Bedeutung der Ampelfarben samt Maßnahmen für den Bildungsbereich auch in folgendem Dokument auf einen Blick als Plakat (von der Elementarpädagogik bis zur SEK II) zusammengefasst: Corona-Ampel auf einen Blick (PDF)

Weiters findet man auf der Seite der Corona-Ampel auch die genauen Bewertungskriterien der Corona-Kommission. Im wesentlichen werden für die Bewertung vier Parameter herangezogen: die Infektionszahlen der letzten sieben Tage, die Spitalskapazitäten, der Anteil positiver Tests sowie die Aufklärungsquote der Herkunft der Infektionen.

Gelbe Regionen: Wien, Linz, Graz, Bezirk Kufstein/Tirol

Wien, Linz, Graz und der Bezirk Kufstein in Tirol sind bei der ersten Schaltung auf der Ampel bereits als „gelbe“ Regionen eingestuft. Im Schulbereich bedeutet das beispielsweise bereits einen verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz für alle außerhalb der Klasse sowie für schulfremde Personen. Sport soll vorwiegend im Freien stattfinden, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen (kleine Gruppen, Belüftung, keine Kontaktsportarten). Singen erfolgt ebenfalls nur im Freien oder mit Mund-Nasen-Schutz.

Ampelfarbe Grün ist kein Freibrief

Gesundheitsminister Rudolf Anschober betonte allerdings, dass die Ampelfarbe Grün kein Freibrief sei, da auch bei Grün eine Ansteckung möglich sei. „Man muss genauso aufmerksam sein, vorsichtig sein und die Hygienemaßnahmen einhalten.“, so Anschober. Die Ampel stellt eine zusätzliche Maßnahme dar, die für den Herbst installiert wurde.

Rechtliche Verankerung der Ampel erst Ende September

Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Ampel ist allerdings noch nicht geschaffen. Diese wird erst Ende September erfolgen, weil dazu die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes notwendig sei, so Anschober. Die Novellierung kann erst im Rahmen der nächsten Nationalratssitzung vom Parlament am 23. September beschlossen werden.

Häufig gestellte Fragen zur Corona-Ampel finden sich auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums:

FAQs Corona Ampel