Schulbetrieb ab 17. November und Umsetzungsvorschläge

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Pflichtschulen stellen auf Distance-Learning um. In Kindergärten und Schulen gibt es weiterhin Betreuung nach Bedarf. So lauten die aktuellen Umsetzungsvorschläge und Maßnahmen des Bildungsministeriums.

Umsetzungsvorschläge zur Kombination von Distance-Learning und Betreuung/Lernunterstützung in den Schulen

Am 17. November hat das Bildungsministerium Umsetzungsvorschläge veröffentlicht.

Die konkrete Umsetzung erfolgt schulautonom. Sie ist abhängig vom Anteil der Schüler/innen, die an der Schule betreut und pädagogisch unterstützt werden, von der Schulart und vom an der Schule verfügbaren Personal.

Die Umsetzungsverantwortung (inkl. Personaleinsatz) liegt bei der Schulleitung. Sie entscheidet, welche Lehrpersonen wann vor Ort sind und wer wann – auch im Sinne der Verdünnung am Schulstandort – im Homeoffice die Schüler/innen im Distance-Learning unterrichtet und begleitet.

Alle Details finden Sie im Dokument (PDF) des Bildungsministeriums.

Schulbetrieb ab dem 17. November

Ab Dienstag, den 17. November 2020, wird der Unterricht an den Volksschulen, den Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und den Polytechnischen Schulen nur mehr über Distance Learning abgewickelt. Die Schulen stehen in dieser Zeit aber weiterhin für pädagogische Betreuung und Unterstützung offen.

Der reguläre Schulbetrieb startet für die Schülerinnen und Schüler wieder am 7. Dezember 2020.

Der Montag, 16. November 2020, soll auch dazu genutzt werden, Schülerinnen und Schüler auf das Distance Learning vorzubereiten und sie mit entsprechenden Lern- und Arbeitspaketen ausstatten.

Organisatorische und pädagogische Vorkehrungen:

  • Lehrfächerverteilung und Lehrverpflichtungen bleiben grundsätzlich unverändert aufrecht.
  • Sämtliche Schulen bleiben für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und pädagogische Unterstützung in Anspruch nehmen. Dies kann auch nur stundenweise erfolgen.
  • In den Schulen sollen unter Einhaltung der Hygienestandards Lernstationen eingerichtet werden, an denen in Kleingruppen mit pädagogischer Unterstützung gearbeitet werden kann (Bearbeitung von Aufgaben, Vertiefung von Stoff usw.)
  • Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf oder ao. Status sollen aktiv angesprochen und zum Schulbesuch angehalten werden, damit sie in der Zeit des Lockdowns nicht zurückfallen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren.
  • Der Schwerpunkt der Arbeitspakete - in allen Fächern, Schulstufen und Schularten - liegt in den 14 Unterrichtstagen bis zum 4.12. auf der Vertiefung des bereits Erlernten. Sofern es pädagogisch vertretbar und machbar ist, können auch neue Inhalte vermittelt werden.
  • Der Ãœbergangstag soll genutzt werden, um die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern über die Kommunikationskanäle (einheitliche Plattform, evtl. Abholsation für Materialien an Schule) zu informieren. Weiters sollen über die Lernstationen und die pädagogische Begleitung in Kleingruppen während des Lockdowns informiert werden und Anmeldemodalitäten für diese Angebote festgelegt werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (ausgenommen Polytechnische Schule) behalten das Modell des bisherigen Schulbetriebs im Herbst: Distance Learning mit der Möglichkeit zum Hereinholen von einzelnen Klassen oder Gruppen zum Präsenzunterricht (max. 25% der Schülerinnen und Schüler am Schulstandort); Unterricht in Kleingruppen oder in entsprechend großen Räumlichkeiten (Turnsaal etc.).

Schriftliche Leistungsfeststellungen – Schularbeiten

In der Primarstufe (4. Schulstufe) finden während des Lockdowns keineSchularbeiten statt, sie werden verschoben.

Für die Sekundarstufe I und die Polytechnische Schule gilt:

  • Schularbeiten werden verschoben. Ist dies nicht möglich, dann können diese abgesagt werden, wenn eine sichere Beurteilung auf andere Weise möglich ist (z.B. Mitarbeit).
  • Weitere schriftliche Leistungsfeststellungen finden – nach Abstimmung mit der Schulleitung – nur dann statt, wenn eine solche sichere Beurteilung nicht möglich ist.

Für die Sekundarstufe II (außer PTS):

  • Schularbeiten,  die  bis  zum  Ende  des  Semesters  aus  organisatorischen  Gründen  nicht  mehr durchgeführt     werden     können,     können     abgesagt     werden,     wenn     eine     sichere Leistungsbeurteilung auf andere Weise möglich ist.
  • In   Abschlussklassen   soll   eine   Absage   nach   Möglichkeit   vermieden   werden.   Nähere Regelungen  dazu  werden  –  unter  Berücksichtigung  des  Infektionsgeschehens  –  in  Kürze getroffen.
  • Weitere schriftliche Leistungsfeststellungen werden – nach Abstimmung mit der Schulleitung –  nur  dann  durchgeführt,  wenn  durch  andere  Leistungsfeststellungen  (z.B.  Mitarbeit  usw.) keine sichere Beurteilung möglich ist.

Alle Details finden Sie im Dokument (PDF) des Bildungsministeriums und in der Beilage zum Erlass.

Pressekonferenz zum Nachsehen

14. Novemeber 2020, 18:00 Uhr