Schnelltests in Schulen ab Dezember

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Im Kampf gegen COVID-19 erhöht nun das Bildungsministerium die Corona-Schnelltests an Schulen und will diese ab Dezember flächendeckend in ganz Österreich einführen.

Pilotprojekt wird österreichweit ausgerollt

Kurz nach Ende der Herbstferien startete das Bildungsministerium erste Versuche mit Antigen-Schnelltests an Schulen in Tirol, Kärnten und Niederösterreich. Nach Testung der Logistik soll das Projekt nun mit Anfang Dezember bundesweit ausgerollt werden, hat Bildungsminister Heinz Faßmann bei einer Pressekonferenz am 11. November 2020 angekündigt. Zudem soll ein mobiler Testbus Schulen anfahren, an denen es bereits positive Fälle gibt.

"Covid-Verdachtsfälle sollen den schulischen Alltag so wenig wie möglich stören. Denn wenn Kinder oder Lehrpersonen lange auf eine Testung oder eine Befundung warten, ist das für den Unterricht alles andere als vorteilhaft. Die negativen Effekte sind signifikant", betonte Faßmann.

Für ihn sei das Ziel, mithilfe einer möglichst hohen Abklärungsrate eine "virusrobuste" Schule zu erreichen, heißt es zudem in einem APA-Bericht.

Gurgeltests in Wien - 3,5 Prozent "positiv"

Auch in der Bundeshauptstadt Wien sind die mobilen Teams mit Gurgeltests seit September an Schulen unterwegs. Von 5.900 monatlich getesteten Personen, waren 3,5 Prozent "positiv". Für das Bildungsministerium ist das ein Grund, nun mit Antigen-Schnelltests zu starten. Und so soll das neue Testverfahren ablaufen:

Wird ein/e SchülerIn oder Lehrkraft aufgrund von Symptomen als Covid-19-Verdachtsfall eingestuft, kommt ein mobiles Team mit medizinischem Fachpersonal an die Schule und nimmt einen Nasen-Rachen-Abstrich für einen Antigen-Schnelltest. Ein Labor ist zur Auswertung nicht notwendig, das Ergebnis liegt nach wenigen Minuten vor.

Ist das Testergebnis "negativ", kann der normale Unterricht fortgesetzt werden. Es sind weder weitere Tests noch Quarantäne nötig. Bei einem positiven Ergebnis werden wie üblich die Gesundheitsbehörden informiert und die Maßnahmekette in Gang gesetzt. Die Behörden entscheiden über eine Quarantäne und auch darüber, wie mit den Kontaktpersonen verfahren wird.

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Einverständnis der Eltern getestet werden. Liegt ein Verdachtsfall vor, werden diese umgehend von den Behörden informiert. Eltern können dann auch bei der Testung anwesend sein.

"Insgesamt entlasten wir mit diesen Schnelltests die Kinder, die Eltern, die Schule, denn bisher war das Warten ausgesprochen unangenehm", so der Bildungsminister.

Die gesamte Presseunterlage des BMBWF finden Sie hier.