Das Hebelgesetz anschaulich erklären

Sitzt du meistens am längeren oder am kürzen Hebel? Musstest du schon mal alle Hebel in Bewegung setzen, um .....?
Das sind häufig verwendete Redensarten im Alltag ...., die selten mit Physik in Verbindung gebracht werden.

Infos zum ePilot-Tipp

LinktippAm längeren Hebel
Unterrichtsthemen 

Mechanik: Herstellen von o.a. Modellen (Bahnschranken, Hampelmann, Grillzange, Waage, Wippe)

Schulstufe5. / 6. 
TypArbeitsblatt, Lernmaterial, Sachinformation, Unterrichtsidee, Veranschaulichung, Video 

Planet-Schule.de nimmt sich u.a. dieser Redensarten an und erläutert sie in Arbeitsblättern, die downloadbar sind.

In einem unterhaltsamen Video wird das Hebelgesetz, Grundlage für viele bekannte Werkstücke (Bahnschranken, Hampelmann, Zangen, Waage, Wippe, ...), leicht verständlich demonstriert. Der Film kann mit Hilfe eines Arbeitsblattes (Nr.1) reflektiert werden. Darüber hinaus werden zu dieser Thematik ein Unterrichts- und Projektvorschlag angeboten. Weitere Aufgabenstellungen und Ideen liefern die restlichen Übungen.

Idee zum Unterrichtseinsatz

Als Unterrichtseinstieg erscheint mir die Aufgabe, die Lehrkraft mit drei Fingern heben zu können, am lustigsten und spannendsten.

Erst in weiterer Folge würde ich das Video einsetzen, da es die Lösung vorwegnimmt und eigentlich zur Verdeutlichung des Hebelgesetzes herangezogen werden sollte.

Fazit

Professionelle Videos sind eine große Bereicherung für den Unterricht und erleichtern oftmals die Darstellung des Themas. Im obigen Fall geschieht das auf sehr witzige Weise.


“Obwohl der Link für die Grundschule gedacht ist, kann ich mir die Darstellung des Informationstextes bzw. den Film auch für die SEK1 gut vorstellen.“

Ihre e-pilotin Silvia Wiesinger Silvia Wiesinger


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Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
28.03.2014
Link
https://wtx.schule.at/portale/werken-textil/fachwissen/detail/das-hebelgesetz-anschaulich-erklaeren.html
Typ der Lernressource
Anderer Typ
Schulstufe
Sekundarstufe I (5. bis 8. Ausbildungsstufe)
Kostenpflichtig
nein