Creditur virgini se praegnantem asserenti.

PD

Einer Jungfrau, die vorbringt, sie sei schwanger, wird geglaubt.

Einer Jungfrau, die vorbringt, sie sei schwanger, wird geglaubt. Eine ledige werdende Mutter kann von dem, den sie als Kindesvater bezeichnet, Sicherstellung der Entbindungskosten und eines vorläufigen Unterhalts verlangen, ohne die Vaterschaft jetzt schon beweisen zu müssen. S. bis 1969 §§ 1716 BGB i. V. m. 936, 920 Abs. 2 u. 294 ZPO.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
25.04.2022
Link
https://latein.schule.at/portale/latein/detail/creditur-virgini-se-praegnantem-asserenti.html
Kostenpflichtig
nein