Cui conceditur aliquid, intelliguntur concessa omnia, sine quibus explicari non potest.

PD

Wem etwas eingeräumt ist, von dem ist anzunehmen, dass ihm alles das eingeräumt ist, ohne das die Sache nicht ausgeführt werden kann.

Wem etwas eingeräumt ist, von dem ist anzunehmen, daß ihm alles das eingeräumt ist, ohne das die Sache nicht ausgeführt werden kann. Nicolaus Everardi, Loci argumentorum legales 125, 2. S. schon Glosse Quo minus zu Dig. 43, 19, 4 pr. u. Dionysius Gothofredus, Außenglosse Tacite dazu. S. heute etwa Ernst Wolfgang Böckenförde, Der verdrängte Ausnahmezustand, in: NJW 1978 S. 1885 u. Fn.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
21.03.2024
Link
https://latein.schule.at/portale/latein/detail/cui-conceditur-aliquid-intelliguntur-concessa-omnia-sine-quibus-explicari-non-potest.html
Kostenpflichtig
nein