Ab 2023 zusätzliche Leistungsmessungen ohne Noten

Im Nationalrat ist eine Schulrechtsnovelle beschlossen worden, die ab 2023 zusätzliche Leistungsmessungen ohne Noten vorsieht. Mithilfe einer eigenen Datenbank sollen die Schulen ein Bild vom Leistungsniveau ihrer Schülerinnen und Schüler erhalten. Außerdem hat das Parlament Neuerungen betreffend Österreichischen Austauschdienst (OeAD) beschlossen.

Schulrechtsnovelle angenommen

Mehrheitlich beschlossen hat der Nationalrat eine umfangreiche Schulrechtsnovelle, die Bildungsminister Martin Polaschek vorgelegt hatte. Damit werden ab 2023 mit der sogenannten iKMPLUS-Testung an den Schulen zusätzliche Leistungsmessungen ohne Notengebung eingeführt. Die Schulen erhalten dabei mithilfe einer eigenen Datenbank ein evidenzbasiertes Bild vom Leistungsniveau ihrer Schülerinnen und Schüler, um Lehrkräfte bei der zielgerichteten Förderung im Sinne der Bildungsstandards zu unterstützen. Seitens des Bildungsministeriums will man auf Grundlage anonymisierter Daten aus den Schulen das Bildungsmonitoring und die Qualitätssteuerung des Schulwesens ausrichten. Zudem soll der Austausch schülerinnen- und schülerbezogener Daten zwischen Stammschule und Sommerschule erleichtert werden.

Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik

Darüber hinaus bringt die Novelle die Ausweitung der Elementarpädagogik-Ausbildung um den Abschluss "Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik" an den Pädagogischen Hochschulen, die Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Prüferinnen und Prüfer bei Externistenprüfungen sowie bei Eignungsfeststellungsverfahren von Quereinsteigerinnen und -einsteiger in den Lehrberuf und die Legitimierung von Abfragen des Finanzamts zur Familienbeihilfebezugsberechtigung.

Soll Fachkräftemangel lindern

Bildungsminister Martin Polaschek bezeichnete die Novelle als einen weiteren Schritt in Richtung einer Professionalisierung der Ausbildung für Elementarpädagogik und als Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels in dem Bereich. Mit der Ausweitung der Kompetenztestungen könnten die Qualität des Unterrichts verbessert und Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden, so Polaschek.

Neuerungen beim OeAD

Auf Neuerungen beim Österreichischen Austauschdienst (OeAD) zielt eine Vorlage der Regierung ab, die einstimmig angenommen wurde. So soll durch ein Vorschlagsrecht des Bundeskanzlers für ein Mitglied im OeAD-Aufsichtsrat die behördliche Zuständigkeit für die im OeAD durchgeführte Abwicklung der EU-Bildungsprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps treffsicher abgebildet werden. Außerdem dient die Novelle des OeAD-Gesetzes der rechtlichen Absicherung der Datenverarbeitung zum gesamten Erasmus-Programm.

erinnern.at wird in OeAD eingegliedert

Zur langfristigen Sicherstellung der Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus soll überdies der Verein "erinnern.at", der Unterrichtsmaterialien zu Nationalsozialismus und Holocaust zur Verfügung stellt, in den OeAD eingegliedert werden. Mit der Eingliederung dürfte diese Arbeit langfristig gesichert sein. Die Novelle setze eine langfristige Sicherung der Erinnerungsarbeit und der Bildungsarbeit als wesentlichen Beitrag zur Prävention von Antisemitismus, so Bildungsminister Polaschek. Durch die Eingliederung des Vereins "erinnern.at" werde dieser wichtige Aufgabenbereich abgesichert, nachhaltig weiterentwickelt und auch gesetzlich verankert.

Die Schulrechtsnovelle gibt es hier zum Nachlesen!​​​​​​​