Ab Herbst 2024 soll es "Assistenzpädagogen" an den Schulen geben

Die derzeit in der schulischen Tagesbetreuung tätigen Freizeitpädagogen und Erzieher sollen zu "Assistenzpädagogen" werden. Das sieht ein noch im Diskussionsstadium befindlicher Gesetzesentwurf vor. Anders als die derzeitigen Freizeitpädagogen könnten sie dadurch auch im Lernteil eingesetzt werden - dafür müssen sie aber auch Matura haben. Weiterer Unterschied: Sie sollen ins Gehaltsschema des öffentlichen Dienstes kommen. Kritik daran gibt es von Arbeitnehmervertretungen.

Schule
Freizeitpädagog:innen und Erzieher:innen sollen direkt wechseln können.

Die Berufsgruppe der Freizeitpädagoginnen und -pädagogen war vor rund zehn Jahren geschaffen worden, um trotz Lehrermangels den Personalbedarf beim Ausbau der schulischen Tagesbetreuung decken zu können. Der entsprechende Kurs an Pädagogischen Hochschulen (PH) umfasst grundsätzlich 60 ECTS, was dem Arbeitspensum von zwei Semestern entspricht. Eine Matura ist dafür keine Voraussetzung. Dafür sind die Freizeitpädagog:innen auch "nur" für die Freizeitgestaltung zuständig. In der individuellen Lernzeit, in der die Schülerinnen und Schüler unter fachlicher Hilfestellung ihre Hausaufgaben erledigen, dürfen nur Lehrer:innen und Erzieher:innen eingesetzt werden.

Freizeitpädagogen und Erzieher werden zu Assistenzpädagogen mit eigener Gehaltstabelle

Das soll sich nach den Plänen im Entwurf, der allerdings noch nicht zur Begutachtung ausgesendet wurde, ab Herbst 2024 ändern. Freizeitpädagog:innen und Erzieher:innen (die jeweils für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind) werden darin gestrichen und durch Assistenzpädagog:innen ersetzt. Letztere sollen dafür im gesamten Betreuungsteil an ganztägigen Schulen eingesetzt werden können und diesen sogar leiten dürfen.

Weitere Einsatzgebiete sind etwa Bewegungseinheiten und fächerübergreifende Einheiten in der Sommerschule. Die Ausbildung zum Assistenzpädagog:innen soll 30 ECTS umfassen - das entspricht dem Arbeitsaufwand für ein Semester. Die neue Berufsgruppe soll eine eigene Gehaltstabelle im Lehrerdienstrecht und eine Lehrverpflichtung von 32 Wochenstunden bekommen.

Widerstand bei Arbeitnehmervertretungen

Zum konkreten Entwurf wollte man auf APA-Anfrage im Bildungsministerium nichts sagen. Im Regierungsprogramm sei aber die Einführung von pädagogischem Unterstützungspersonal vorgesehen. "Selbstverständlich arbeiten wir daran." Derartige Systeme gebe es bereits in anderen Ländern, "das entspricht auch grundsätzlich den Vorschlägen von Rechnungshof, Arbeiterkammer oder OECD."

Derzeit bereits beschäftigte Erzieher:innen und Freizeitpädagog:innen sollen laut Entwurf direkt ohne weitere Schulungsmaßnahmen ins neue Berufsbild überwechseln können. Trotzdem regt sich Widerstand bei den Arbeitnehmervertretungen.

Derzeit sind die Freizeitpädagog:innen und Erzieher:innen für unterschiedliche Arbeitgeber wie Vereine oder GmbHs tätig - in Wien ist das etwa die im hundertprozentigen Eigentum der Gemeinde stehende GmbH "Bildung im Mittelpunkt". Dementsprechend übte die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in einer Aussendung heftige Kritik und warnte vor "massiven Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und der Ausbildung der Beschäftigten sowie der Betreuungssituation für zehntausende Schülerinnen und Schüler".

Bei "Bildung im Mittelpunkt" fürchtet man eine Verschlechterung der Dienstverhältnisse sowie Gehaltseinbußen. Außerdem wird vor der Verkürzung der Ausbildung und der "unsinnigen Einstiegsvoraussetzung" Matura gewarnt. "Die drohenden gravierenden Verschlechterungen und die Verunsicherung tausender Beschäftigter werden wir nicht hinnehmen und die Belegschaften bei ihren Protesten mit voller Kraft unterstützen", so GPA-Vorsitzender Barbara Teiber.

Quelle: APA Science