An Schulen Präsenzunterricht mit "Sicherheitsphase"

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Coronavirus-Lage werden an den Schulen bundesweit die Maßnahmen verschärft. In den kommenden zwei Wochen gilt wieder eine „Sicherheitsphase“: Alle Schülerinnen und Schüler, auch geimpfte und genesene, müssen dreimal die Woche einen Coronavirus-Test absolvieren, davon muss mindestens einer ein PCR-Test sein. Weiters müssen an den Oberstufen in ganz Österreich Lehrer und Schüler auch im Unterricht wieder eine FFP2-Maske tragen.

Es gelten wieder schärfere Corona-Regeln an Schulen
Kind mit Maske in der Schule

Präsenzunterricht wird fortgeführt

Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III in der Risikomatrix: Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) tragen während der Sicherheitsphase (bis 27. November) im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske. Bis zur einschließlich 8. Schulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen Mund-Nasen-Schutz im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.


Weitere Tests nach Sicherheitsphase

Nach der Sicherheitsphase, also ab 29. November, werden österreichweit mindestens zweimal pro Woche an den Schulen PCR-Tests durchgeführt. Derzeit ist das nur in Wien der Fall. „Wir übertragen das Wiener Modell auf ganz Österreich“, so Faßmann. „Das ist eine riesengroße Kraftanstrengung, denn es muss funktionieren, dass die Schulen rechtzeitig die Testergebnisse bekommen.“
Ab 29. November müssen die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler nicht mehr verpflichtend testen (können das aber freiwillig tun). Auch für Lehrerinnen und Lehrer gibt es ab diesem Zeitpunkt zwei wöchentliche PCR-Tests an der Schule – bei geimpften als Angebot, bei ungeimpften als Verpflichtung.

FFP2-Masken nun auch in der Volksschule

Ab 15. November 2021 müssen auch Volkschülerinnen und Volkschüler eine FFP2-Maske tragen. Diese Verpflichtung zum Tragen der Maske  gilt nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die Maske abgenommen werden.

Keine Lockdown-Bestimmungen bis 12 Jahre

Ebenfalls wichtig für Schülerinnen und Schüler abseits vom Schulbetrieb: Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gelten die Lockdown-Bestimmungen nicht. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren wird der „Ninja-Pass“ dem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Mit einem für diese Woche vollständig ausgefüllten Pass ist also auch für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler am Wochenende ein Besuch in Lokalen bzw. Vereinssport und Ähnliches möglich. Allerdings können Bundesländer oder auch Vereine strengere Regeln festlegen.
Die Regelungen der allgemeinen Covid-19-Verordnungen gelten für den Schulbereich nicht. An ihre Stelle tritt eine eigene Covid-19-Schulverordnung. Damit dürfen auch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler weiter in die Schule gehen, wenn ihr jeweiliger Test negativ ist.

 

Der aktuelle Erlass vom 16. November 2021