Digitale Grundbildung wird Pflichtgegenstand

Digitale Grundbildung soll ab dem kommenden Schuljahr ein Pflichtgegenstand in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule werden. Das sieht eine Regierungsvorlage vor, die bereits dem Unterrichtsausschuss zugewiesen wurde. Derzeit wird das Fach als verbindliche Übung unterrichtet - das heißt zwar, dass alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssenn, sie bekommen dafür aber keine Noten.

Eine Wochenstunde fix zur Verfügung

Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen. Bisher hatten die Schulen diverse Wahlmöglichkeiten: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre gerechnet reservieren (also im Schnitt zwischen einer halben und einer Stunde pro Klasse Anm.) bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren. 

Pflichtgegenstand inhaltliches Gegenstück zur Ausstattung

Der neue Pflichtgegenstand ist quasi das inhaltliche Gegenstück zur Ausstattung der ersten Klassen der jeweiligen Schulen mit digitalen Endgeräten. Dementsprechend steht das Fach 2022/23 erst in den ersten drei Klassen am Stundenplan (heuer wurden ausnahmsweise die ersten beiden Klassen mit Endgeräten ausgestattet, ab dem kommenden Schuljahr jeweils nur die erste, Anm.). Ab 2023/24 wird es dann in der ganzen Unterstufe bzw. Mittelschule unterrichtet.

Lehrkräfte vorerst im Rahmen der Fort- und Weiterbildung ausgebildet

Die Lehrerinnen und Lehrer sollen für die Aufgaben vorerst weiter im Rahmen der Fort- und Weiterbildung ausgebildet werden. In Zukunft soll ein eigenes Lehramtsstudium geschaffen werden.

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