Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige

Der Nationalrat hat eine umfassende Schulrechtsnovelle beschlossen, die unter anderem ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren einführt. Das Verbot tritt im Schuljahr 2026/27 in Kraft und gilt im Gebäude aller öffentlichen Pflichtschulen. Die Maßnahme wurde von allen Parteien außer den Grünen unterstützt. Die Grünen verweigerten die Zustimmung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken.

Was das Kopftuchverbot beinhaltet

Das Verbot betrifft ausschließlich das Tragen eines Kopftuchs durch Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Es gilt nur innerhalb des Schulgebäudes und nicht bei Veranstaltungen im Freien oder an außerschulischen Lernorten. Ziel der Regelung ist ein Schutz junger Mädchen vor sozialem Druck und eine einheitliche Handhabung an allen Schulen. Für die organisatorische Umsetzung sind die Schulleitungen verantwortlich, die entsprechende interne Abläufe schaffen sollen.

Zeitplan und Übergangsphase

Die Bestimmungen treten mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft. Bis dahin sollen die Schulen Informationsmaterial erhalten, um Familien und Lehrkräfte über die neue Rechtslage und die Umsetzung im Alltag zu informieren. In einer Übergangsphase wird erwartet, dass Schulen zunächst auf Gespräche und pädagogische Aufklärung setzen, bevor es zu rigoroseren Maßnahmen kommt. So sind etwas Strafen zwischen 150 und 800 Euro vorgesehen. 

Suspendierungsbegleitung als eigener Maßnahmenbereich

Parallel zum Kopftuchverbot wurde auch eine Suspendierungsbegleitung beschlossen. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden, und bietet pädagogische Unterstützung, Betreuung und Begleitung beim Wiedereinstieg. Damit soll sichergestellt werden, dass Suspendierungen nicht zu sozialen Folgeproblemen führen.

Weitere Änderungen im Rahmen der Novelle

Die beschlossene Novelle umfasst zusätzliche Bestimmungen im Schulbereich, die nicht direkt mit dem Kopftuchverbot im Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem neue Vorgaben zur Erfassung von Fehlzeiten sowie organisatorische Klarstellungen bei pädagogischen Maßnahmen. Diese Punkte sollen die Schulen in ihrer täglichen Arbeit administrativ entlasten und Abläufe transparenter machen.

Breite Zustimmung für den Beschluss

Das Gesetz wurde mit breiter Mehrheit beschlossen. Alle Fraktionen außer den Grünen stimmten zu. Die Grünen nannten als Grund für ihre Ablehnung verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und der unterschiedlichen Behandlung religiöser Ausdrucksformen.

Quelle: APA Science