Kopftuchverbot: Schulstart weitgehend ruhig

Erste Erfahrungen aus den Schulen
Mehr als eine halbe Million Schülerinnen und Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind am Montag ins neue Schuljahr gestartet. Damit musste dort erstmals auch das seit 1. September geltende Kopftuchverbot praktisch umgesetzt werden.
Nach ersten Rückmeldungen der Lehrergewerkschaft verlief der Start an den meisten Schulen ohne größere Probleme. Der Vorsitzende der Pflichtschullehrergewerkschaft Paul Kimberger (FCG) sprach gegenüber der APA von einem „sehr geordneten und respektvollen“ Ablauf. Allerdings lagen zu diesem Zeitpunkt noch vergleichsweise wenige Rückmeldungen aus den Schulen vor.
Auch der Wiener Pflichtschullehrergewerkschafter Thomas Bulant (FSG) berichtete von einem ausgesprochen ruhigen Schulstart. In Niederösterreich meldete die Bildungsdirektion ebenfalls „keine Aufregung“. Nur sehr vereinzelt seien Mädchen mit Kopftuch in die Schule gekommen. Die betreffenden Fälle hätten direkt an den Schulen geklärt werden können.
Von Unwissenheit bis Aggression
Ganz ohne Schwierigkeiten verlief der erste Schultag allerdings nicht. Teilweise erschienen Mädchen trotz des Verbots mit Kopftuch, wobei nach Angaben der Lehrervertretung mitunter schlicht Unwissenheit über die neue Regelung der Grund gewesen sein dürfte.
Thomas Krebs (FCG), Vizevorsitzender im Zentralausschuss der Wiener Landeslehrer, berichtete von einer Bandbreite, die von Unwissenheit und Kooperationsbereitschaft bis zu „offener Aggression“ reiche. An einer Volksschule hätten etwa ältere Brüder einer betroffenen Schülerin sehr aufgebracht auf das Verbot reagiert. Aus einem Schulstandort in Wien-Favoriten seien zudem auffällig viele Verstöße gemeldet worden.
Hinweise auf größere Boykottaktionen oder systematische Versuche, das Verbot durch andere Kopfbedeckungen zu umgehen, gab es am ersten Schultag laut Lehrervertretung hingegen nicht.
Mehrstufiges Verfahren bei Verstößen
Das Kopftuchverbot gilt für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag in Schulgebäuden und auf dem Gelände öffentlicher und privater Schulen. Wird ein Verstoß festgestellt, muss die betroffene Schülerin zunächst aufgefordert werden, das Kopftuch abzunehmen. Danach sieht das Gesetz bei weiteren Verstößen ein mehrstufiges Verfahren mit Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten und der Einbindung der Bildungsdirektion vor.
Als letzte Konsequenz drohen den Erziehungsberechtigten Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro. Für Schülerinnen selbst sind keine Strafen vorgesehen.
Kopftuchverbot landet erneut beim VfGH
Während die praktische Umsetzung zumindest am ersten Schultag überwiegend ruhig verlief, geht die juristische Auseinandersetzung bereits in die nächste Runde. Noch am Montag ging beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag auf Aufhebung des Kopftuchverbots ein.
Ein erster Antrag war vor dem Sommer zurückgewiesen worden, weil das Gesetz damals noch nicht unmittelbar wirksam war. Mit dem Inkrafttreten der Regelung ist diese Voraussetzung nun gegeben.
Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich lehnt das Verbot weiterhin ab und will dagegen vorgehen. IGGÖ-Präsident Ümit Vural stellte gleichzeitig klar, dass das geltende Gesetz einzuhalten sei. Berichte, wonach islamische Vereine oder Organisationen mögliche Verwaltungsstrafen für Eltern übernehmen könnten, wies er zurück.
Damit dürfte die Frage, ob das Kopftuchverbot dauerhaft Bestand haben wird, letztlich erneut vom Verfassungsgerichtshof entschieden werden. Bereits eine frühere Regelung für Volksschulen war 2020 vom VfGH aufgehoben worden. Damals sah das Höchstgericht die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates verletzt.