Kopftuchverbot: Wiederkehr erwartet wenig Konflikte

Kurz vor dem Schulstart im Osten Österreichs erwartet Bildungsminister Christoph Wiederkehr nur vereinzelte Verstöße gegen das neue Kopftuchverbot. Trotz Boykottaufrufen und Kritik an der Regelung rechnet er nicht mit größeren Konflikten an den Schulen. Gleichzeitig widerspricht Wiederkehr der Islamischen Glaubensgemeinschaft und kündigt ein Monitoring der tatsächlichen Verstöße an.

Keine Konflikte im Klassenzimmer

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt an Österreichs Schulen ein Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre. Obwohl mittlerweile Boykottaufrufe und Tipps zur Umgehung der Regelung kursieren, geht Bildungsminister Christoph Wiederkehr davon aus, dass sich die große Mehrheit an das Verbot halten wird.

Eine Verschlechterung des Schulklimas erwartet der Minister nicht. Konflikte über das Kopftuch sollen ausdrücklich nicht im Klassenzimmer ausgetragen werden. Lehrkräfte sind zwar die erste Anlaufstelle, für weitere Schritte sind aber Schulleitung, Bildungsdirektion und gegebenenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.

Wiederkehr widerspricht in diesem Zusammenhang auch der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Diese hatte auf ihrer Website darauf hingewiesen, dass Gespräche mit betroffenen Schülerinnen nur im Beisein ihrer Eltern geführt werden dürften. Wiederkehr bezeichnete diese Darstellung gegenüber der APA als „eindeutige Falschinformation“. Schulen dürften selbstverständlich mit ihren Schülerinnen sprechen. Der Minister kündigte weitere Gespräche mit der IGGÖ an.


So sollen Schulen vorgehen

Kommt eine Schülerin trotz des Verbots mit Kopftuch in die Schule, soll zunächst ein vertrauliches Einzelgespräch geführt und sie zum Abnehmen des Kopftuchs aufgefordert werden. Bleibt dies ohne Erfolg, wird die Schulleitung eingeschaltet.

Danach sieht das Verfahren mehrere Eskalationsstufen vor. Die Schulleitung führt ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten. Bei einem weiteren Verstoß wird die Bildungsdirektion eingebunden. Erst wenn diese Gesprächskaskade ausgeschöpft ist, droht ein Verwaltungsstrafverfahren.

Wiederholte Verstöße werden dokumentiert. Nach fünf dokumentierten Verstößen bringt die Bildungsdirektion den Fall zur Anzeige. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann anschließend eine Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro verhängen.

Wiederkehr lehnt Forderungen nach höheren Strafen derzeit ab. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hatte zuletzt eine Anhebung der Höchststrafe auf 2.500 Euro gefordert. Der Bildungsminister hält eine Verschärfung allerdings für verfrüht, solange noch keine Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des neuen Gesetzes vorliegen.


Erste Bilanz noch im Herbst

Wie viele Schülerinnen tatsächlich vom Kopftuchverbot betroffen sind, lässt sich derzeit nur abschätzen. Das Bildungsministerium geht auf Basis bisheriger Untersuchungen von mehreren tausend Mädchen aus, wobei das Kopftuch vor allem in der Sekundarstufe I verbreitet sein dürfte.

Mit dem Schulstart beginnt deshalb auch ein Monitoring. Die Bildungsdirektionen sollen Verstöße und verhängte Sanktionen dokumentieren. Einen ersten Zwischenstand will das Bildungsministerium bereits im Herbst vorlegen.

Darüber hinaus sollen begleitende Studien gestartet werden. Untersucht werden sollen nicht nur die Auswirkungen des Kopftuchverbots, sondern auch religiöse und kulturelle Konflikte an Österreichs Schulen.

Für Lehrkräfte bleibt unterdessen die bereits vor Schulbeginn kommunizierte Aufgabenverteilung entscheidend: Sie sollen Verstöße erkennen und entsprechend den vorgesehenen Abläufen reagieren, die Durchsetzung und Sanktionierung des Verbots aber nicht selbst übernehmen. Für Konfliktfälle stehen neben den Bildungsdirektionen auch Schulpsychologie und Schulsozialarbeit als Unterstützung zur Verfügung.