Lehrerbewertungs-App ist datenschutzkonform

Die umstrittene Lehrerbewertungs-App "Lernsieg", bei der Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulen anonym mit ein bis fünf Sternen bewerten können, steht laut Bundesverwaltungsgericht in keinem Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Ein HTL-Lehrer sah sich in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt, seine Beschwerde wurde nun abgewiesen. Die Datenschutzbehörde hatte die App bereits Anfang 2020 als datenschutzkonform bewertet. Derzeit laufen noch Zivilverfahren.

Hände halten Smartphone mit geöffneter App namens Lernsieg

App erstelllt Lehrer-Rankings

Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrerinnen und Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt. Schülerinnen und Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagoginnen und Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. NMS in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten, aus diesen Ergebnissen werden Rankings erstellt. Die App ist derzeit bis auf Weiteres offline, da laut den Betreibern gemeinsam mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung gearbeitet wird.

Schüler-Interessen sind höher zu werten als jene der Lehrkräfte

In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde eines von der Gewerkschaft unterstützten Lehrers gegen einen Bescheid der Datenschutzbehörde abgewiesen: Als Argument führte das Gericht an, dass die Interessen der Allgemeinheit und ganz besonders der Schülerinnen und Schüler höher zu werten seien als jene des betroffenen Lehrers, vor allem wo seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betroffen sei. 

Berechtigtes Interesse an Qualität von Schulen

Eltern und Kinder hätten vor der Entscheidung für eine neue oder künftige Schule ein berechtigtes Interesse an der Qualität der dortigen Ausbildung und der Bewertung der Unterrichtsqualität einzelner Lehrerinnen und Lehrer. Die App schaffe außerdem für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Lehrmethoden zu loben oder aber Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen.

Gericht sieht keine Gefahr von Falschbewertung

Die vom Lehrer beklagte Gefahr von Mehrfach- oder Falschbewertung schätzt der BVwG hingegen gering ein. Durch Mechanismen wie eine Verifizierung per Telefonnummer und die Beschränkung auf eine Bewertung pro Lehrperson und Telefonnummer wäre dies "umständlich und äußerst aufwendig". Die Frage, ob die Sammlung der Lehrerdaten ebenfalls datenschutzkonform stattgefunden hat, wurde vom BVwG übrigens nicht behandelt. 

Lehrergewerkschaft gegen App

Die Lehrergewerkschaft hatte von Beginn an gegen die App mobil gemacht. Sie deponierte unter anderem Bedenken in Sachen Datenschutz bzw. ortete eine "riesige Handynummernsammelaktion". Neben Beschwerden bei der Datenschutzbehörde wird die App von der GÖD auch per Zivilklage bekämpft, dabei wird Unterlassung und Löschung der Daten gefordert. In zwei Fällen wurden die Klagebegehren vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen im Frühjahr zurückgewiesen, die Gewerkschaft hat dagegen berufen.

App-Gründer über Entscheid erfreut

Benjamin Hadrigan, der die App entwickelt hat, zeigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme erfreut über die aktuelle BVwG-Entscheidung. Es sei unverständlich, wieso sich die Lehrergewerkschaft bis heute weigere, "mit uns konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung zur Verbesserung der Bildungstransparenz in Österreich zusammenzuarbeiten". Gleichzeitig gebe es eine "nicht unwesentliche Anzahl von LehrerInnen", die mit den App-Machern zusammenarbeite. Zusätzlich gebe es Gespräche mit Pilotschulen, die die App aktiv im Unterricht einsetzen "und damit aktiv ein Zeichen zu mehr Transparenz setzen" wollen würden.

Crowdfunding, um Prozess zu finanzieren

Angesichts der vielen Klagen der Lehrergewerkschaft hatte Hadrigan zuletzt eine Spendenkampagne gestartet, um die Prozesse von "Lernsieg" gegen die Pädagogen zu finanzieren. Bis dato habe man freilich "jede einzelne Beschwerde und jedes Verfahren gewonnen", betonte Hadrigan. Bei der Gewerkschaft kann man diese Einschätzung nicht nachvollziehen. "Das kann ich so nicht bestätigen", so der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG).

Quelle: APA/Science