Lehrermangel - Polaschek pocht auf schnellere Fixverträge für Lehrer

Bildungsminister Martin Polaschek hat die Bundesschulen beauftragt, an Junglehrer nach einem befristeten Probejahr nur noch unbefristete Verträge zu vergeben. Das sei zwar im neuen Dienstrecht gesetzlich vorgesehen, werde aber "offenbar derzeit von den Bildungsdirektionen noch nicht lückenlos umgesetzt", hieß es am Mittwoch auf Anfrage aus dem Büro des Ministers. In der Praxis müssen Junglehrer laut Gewerkschaft derzeit bis zu fünf Jahre auf Fixverträge warten.

BM Martin Polaschek
Bildungsminister Martin Polaschek

Erst am Montag hatte Polaschek im Interview in der ZiB2 betont, dass es schon jetzt "in vielen Bereichen" Fixverträge für Junglehrer gebe:

"An und für sich sollte es so sein, dass möglichst rasch fixe Verträge ausgestellt werden."

Die AHS-Vertreter der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) haben daraufhin mit der Österreichischen Professorenunion (ÖPU) am Mittwochvormittag per offenem Brief "Unbefristete Verträge jetzt!" eingemahnt. "Wir nehmen Sie beim Wort und fordern Sie zum sofortigen und entschlossenen Handeln auf, damit schnellstens Realität wird, wovon Sie offensichtlich glauben, dass es bereits Realität wäre!" Im Bildungsministerium verwies man auf Anfrage der APA auf Rückmeldungen nach dem ZiB2-Interview, wonach die rasche unbefristete Anstellung noch nicht lückenlos umgesetzt werde - daher nun die Aufforderung an die Bildungsdirektionen, im Regelfall nach einem Probejahr unbefristete Verträge zu vergeben.

Erst Anfang des Monats hatten Lehrervertreter und NEOS gegen Kettenverträge für Junglehrer mobil gemacht. Laut Vertragsbedienstetengesetz und Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz dürfen Berufseinsteiger maximal fünf Jahre lang mit befristeten Verträgen arbeiten, ähnlich ist die Lage an den Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschulen). Laut AHS-Gewerkschaft sind unbefristete Verträge allerdings nach dem Berufseinführungsjahr (Induktionsphase) nur dann zulässig, wenn jemand keine einzige gesicherte Stunde hält, sondern etwa ausschließlich als Karenzvertretung, in Freigegenständen, der Nachmittagsbetreuung oder in der Lehrerreserve eingesetzt wird. Oft kämen Junglehrer aber als Vertretung an eine Schule und würden dann, weil sie sich bewährt haben, Fixstunden übernehmen und trotzdem nur befristete Verträge erhalten - für die AHS-Gewerkschaft ein "glatter Gesetzesbruch." Im Ministerium wurde schon damals mit Verweis auf einen Erlass von 2015 betont, dass Junglehrer mit einer gesicherten Verwendung nach erfolgreich absolvierter Induktionsphase einen unbefristeten Vertrag bekommen sollen, "wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise dagegen sprechen".

Quelle: APA/Science