Maskenpflicht in Schulen fällt ab 15. Juni

An den Volksschulen gibt es schon jetzt in den Klassen keine Maskenpflicht. Diese Regelung wird nun auf die restlichen Schulen ausgeweitet. Wer sich mit einem Mund-Nasen-Schutz bzw. einer FFP2-Maske sicherer fühlt, kann sie weiter freiwillig verwenden.

Kinder werfen Maske weg
Die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt ab 15. Juni 2021 an allen Schulen.

Die Pflicht fällt analog zu den Volksschulen nicht nur am Sitzplatz, sondern generell in Klassen- und Gruppenräumen, präzisierte man im Bildungsministerium auf Nachfrage der APA. Die Befreiung von der Maske gilt nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte. Die entsprechende Verordnung wurde am 14. Juni veröffentlicht.

SchülerInnen sind meistgetestete Bevölkerungsgruppe

"Die stabile und weiterhin sinkende Infektionslage erlaubt uns die Maskenpflicht abzuschaffen", so Faßmann. "Die Schülerinnen und Schüler testen sich weiterhin dreimal in der Woche und sind damit die meistgetestete Bevölkerungsgruppe." Sie hätten im Homeschooling, im Schichtbetrieb und beim Testen viel Geduld bewiesen. "Jetzt haben sie sich diesen Schritt der Erleichterung zum Abschluss eines harten Schuljahres verdient." Ähnlich Mückstein: "Die aktuell sehr erfreulichen Zahlen machen schon vor den Ferien Lockerungen für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die nächste große Aufgabe wird dann die Impfung für die Kinder ab zwölf Jahren sein."

Weitere Erleichterungen

Kooperationen mit außerschulischen Personen bzw. Vereinen sind auch im Schulgebäude wieder erlaubt (derzeit nur im Freien). Auch die Einschränkung, dass nach Möglichkeit im Freien geturnt werden soll, fällt. Bei ausreichendem Sicherheitsabstand sind auch Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten wieder erlaubt - kann der Abstand nicht eingehalten werden, muss mit Maske gesungen werden. Derzeit ist keine Schule mehr wegen gehäufter Corona-Fälle geschlossen. Auch die Zahl der positiven Nasenbohrer-Selbsttests sinkt von Woche zu Woche.
(Quelle: APA)

Die Neuerungen sind in der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachzulesen.

Die Details sind im dazugehörigen Erlass (Schulbetrieb ab dem 15. Juni 2021) nachzulesen.