Matura: Neue Mindestleistung beschlossen

Die Bundesregierung plant Änderungen bei der Reifeprüfung. Künftig müssen Maturantinnen und Maturanten sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Prüfung eine Mindestleistung von 30 Prozent erbringen. Die abschließende Arbeit bleibt weiterhin freiwillig. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) präsentierte die Vorhaben am Mittwoch bei einem Doorstep vor dem Ministerrat.

Mindestleistung auch bei mündlicher Matura

Die Jahresnote wird weiterhin in die Gesamtbeurteilung der Matura einbezogen. Allerdings soll eine gute Leistung während des Schuljahres künftig nicht mehr ausreichen, um eine unzureichende Prüfungsleistung auszugleichen. Bildungsminister Wiederkehr kündigte eine Mindestschwelle von 30 Prozent sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Reifeprüfung an.

Bei der schriftlichen Matura gilt eine solche Mindestgrenze bereits seit 2021. Neu ist vor allem ihre Einführung bei den mündlichen Prüfungen. Bisher konnten Schülerinnen und Schüler mit entsprechend guten Jahresnoten die mündliche Matura auch bei einer schwachen Prüfungsleistung bestehen, sofern sie sich an der Prüfung beteiligten. Diese Möglichkeit soll künftig entfallen.

Für Lehrkräfte bedeutet die Neuregelung, dass die eigenständige Prüfungsleistung bei der mündlichen Matura stärker über das Bestehen entscheidet. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung der 30-Prozent-Schwelle und deren Umsetzung bei der Beurteilung mündlicher Prüfungen werden für die Schulpraxis entscheidend sein. Die Neuregelung ist für den Maturajahrgang 2027 vorgesehen.

Abschließende Arbeiten bleiben freiwillig

Auch bei den abschließenden Arbeiten schafft die Bundesregierung längerfristige Klarheit. Die bisher befristete Möglichkeit, anstelle einer abschließenden Arbeit eine zusätzliche mündliche Prüfung abzulegen, soll dauerhaft bestehen bleiben.

Damit können Maturantinnen und Maturanten weiterhin zwischen einer wissenschaftsorientierten beziehungsweise praxisbezogenen Arbeit und einer zusätzlichen mündlichen Prüfung wählen. Für Schulen bedeutet das, dass beide Wege auch künftig organisatorisch und pädagogisch berücksichtigt werden müssen.

Lehrkräfte werden somit weiterhin sowohl bei der Betreuung abschließender Arbeiten als auch bei der Vorbereitung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gefordert sein. Die dauerhafte Wahlmöglichkeit bringt dabei insbesondere für die längerfristige Planung der Abschlussklassen mehr Sicherheit.

Schul-Laptops erst ab sechster Schulstufe

Neben den Änderungen bei der Matura wurde beim Doorstep vor dem Ministerrat auch die Verschiebung der digitalen Geräteinitiative angekündigt. Schülerinnen und Schüler sollen die geförderten Laptops und Tablets künftig erst in der sechsten statt wie bisher in der fünften Schulstufe erhalten.

Ursprünglich war diese Maßnahme vor allem mit Budgeteinsparungen begründet worden. Die Bundesregierung argumentiert nun verstärkt pädagogisch. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verweist auf das Ziel, Kindern mehr analoge Entwicklungszeit zu ermöglichen. Digitale Geräte sollen demnach erst zu einem späteren Zeitpunkt systematisch im Unterricht eingesetzt werden.

Für Lehrkräfte, insbesondere an Mittelschulen und AHS-Unterstufen, stellt sich damit die Frage, wie digitale Kompetenzen bereits in der fünften Schulstufe vermittelt werden können, wenn noch keine persönlichen Geräte aus der Initiative zur Verfügung stehen. Unterrichtsplanung, vorhandene schulische IT-Ausstattung und gemeinsam nutzbare Geräte gewinnen dadurch an Bedeutung.

Quelle: APA Science