Mittleres Management an Pflichtschulen nimmt parlamentarische Hürde

Die geplante Einführung eines sogenannten mittleren Managements an Pflichtschulen hat einen weiteren Schritt im Gesetzgebungsprozess genommen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat einer entsprechenden Dienstrechtsnovelle zugestimmt. Damit ist der Gesetzesentwurf grundsätzlich bereit für die Behandlung im Plenum. Ziel der Regelung ist es, Schulleitungen und Lehrkräfte bei organisatorischen Aufgaben stärker zu entlasten.

Gesetzesentwurf ohne Änderungen beschlossen

Der Verfassungsausschuss hat die Regierungsvorlage ohne Änderungen angenommen. Damit bleibt der Gesetzestext in jener Fassung bestehen, die zuvor in Begutachtung war. Nach diesem Schritt steht nun die Behandlung im Nationalrat an, wo über die Novelle endgültig abgestimmt wird.

Begutachtungsstellungnahmen werden geprüft

Im Ausschuss wurde auch darauf hingewiesen, dass derzeit noch die Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren ausgewertet werden. Sollten sich daraus Anpassungen ergeben, könnten diese erst im Zuge der weiteren parlamentarischen Behandlung eingebracht werden.

Mittleres Management an Pflichtschulen

Die Novelle sieht vor, an Volks- und Mittelschulen ein sogenanntes mittleres Management einzuführen. Lehrkräfte können dabei organisatorische und administrativ unterstützende Aufgaben übernehmen. Dazu zählen etwa die Organisation schulischer Veranstaltungen, die Koordination von Arbeitsgruppen oder die Aufbereitung von Informationen. Für diese Tätigkeiten wird ihre Unterrichtsverpflichtung reduziert.

Einführung in zwei Stufen

Die Umsetzung ist schrittweise vorgesehen. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll das Modell zunächst an Pflichtschulen mit mindestens 15 Klassen eingeführt werden. Ein Jahr später, ab dem Schuljahr 2027/28, gilt es auch für kleinere Schulen. Je nach Schulgröße können ein bis vier Lehrkräfte diese Funktionen übernehmen.

Mehr Ressourcen für Administration

Zusätzliche Ressourcen für administrative Aufgaben sind auch an allgemeinbildenden höheren Schulen sowie an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen vorgesehen. Künftig können auch sehr kleine Schulen administrative Unterstützung einsetzen, gleichzeitig wird die bisherige Deckelung aufgehoben. Insgesamt rechnet das Bildungsressort ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Mehrkosten von rund 19,7 Millionen Euro.

Quelle: Parlamentskorrespondenz