Nach Länderkritik: Ganztagsbetreuung wird flexibler

Flexiblere Fördermittel für den Ausbau
Der Bund fördert über Zweckzuschüsse den Ausbau von Ganztagsschulplätzen. Künftig soll der Verbrauch dieser Zuschüsse erleichtert werden, um besser auf den bereits erreichten Ausbaugrad reagieren zu können. Zusätzlich werden die Förderbeträge valorisiert und Übergangsregelungen für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 geschaffen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr betont, dass jedes Kind Anspruch auf bedarfsgerechte Betreuung und Förderung hat und die Neuerungen zielgerichtete Investitionen ermöglichen sollen.
Übergangsfinanzierung für Freizeit- und Stützpädagogik
Die Länder hatten im Vorfeld eine Übergangsfinanzierung gefordert, da ohne diese die Finanzierung von Freizeit- und Stützpädagoginnen und Stützpädagogen nicht gesichert gewesen wäre. Im Regierungsprogramm ist eine schrittweise Umstellung auf ein neues Finanzierungssystem durch den Bund vorgesehen, inklusive entsprechender Übergangsregelungen.
Neue Regelungen für Deutschförderung und Sommerschule
Ebenfalls im Ministerrat am Mittwoch beschlossen wurden Änderungen im Bereich der Deutschförderung. Statt verpflichtender separater Deutschförderklassen sollen künftig auch schulautonome Modelle möglich sein, die das Deutschlernen im regulären Klassenverband erlauben.
Pflicht-Sommerschule für Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf
Neu ist auch, dass Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichtend an der Sommerschule teilnehmen müssen. Zudem wird es künftig nur noch einen verpflichtenden MIKA-D-Test zur Sprachstandsfeststellung geben, der am Ende des Sommersemesters durchgeführt wird.