Nach Sicherheitsphase an Schulen kommt 3G-Regel
In den ersten beiden Schulwochen müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen unabhängig von ihrem Impfstatus dreimal wöchentlich testen. Ein Test davon muss ein PCR-Test sein. Typisches Testregime: Am Montag werden sowohl ein anterio-nasaler Antigentest (Ergebnis gleich nach rund 15 Minuten) als auch ein PCR-Test (Ergebnis am Dienstag) absolviert. Nach Ablauf der 72-stündigen Gültigkeit des PCR-Tests folgt am Donnerstag wieder ein Antigentest.
Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften
Anschließend wird es eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrkräften geben - "wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht", so Faßmann. Davon geht er aber nach derzeitigem Stand aus: "Wenn das Virus wunderbarer Hand verschwinden wird, dann nicht."
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen nach der Sicherheitsphase täglich ihre "epidemiologische Unbedenklichkeit" nachweisen: Wer nicht geimpft ist, muss also testen. Nachdem Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden gültig sind, ergibt sich daraus auch dann eine Testfrequenz von etwa dreimal pro Woche.
PCR-Tests und Antigentests
Schülerinnen und Schüler können sowohl ihre PCR-Tests als auch die Antigentests an der Schule machen, Lehrkräfte müssen externe PCR-Tests bringen. In der derzeit laufenden Sommerschule soll die künftige Testphilosophie an einigen Standorten schon erprobt werden. Die PCR-Tests werden durch Spülen absolviert. Dabei wird mit einer Kochsalzlösung rund 30 Sekunden gespült - die Lösung wird dann in die Eprouvette zurückgespuckt, der Behälter verschlossen und mit einem QR-Code beklebt. Die Eprouvette kommt dann in ein Sackerl, dieses wiederum in ein Klassensackerl und letzteres in ein Schulsackerl.
Gesammelte Informationen zum PCR-Testprozedere (Anleitungen, Vorlagen,...) finden Sie unter: www.bmbwf.gv.at/allesspuelt
Rückmeldung an Schulleiter und Schulleiterinnen
Die Rückmeldung über die Testergebnisse geht an den Schulleiter bzw. die Schulleiterin, der/die wiederum die Klassenvorstände bzw. Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen informiert und diese die jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Negative Testergebnisse werden wieder in den Ninjapass eingetragen, der weiter als Zutrittsberechtigung für Gastro und Co. gilt. Dieses System soll Datensicherheit garantieren: Zu welcher Person der jeweilige QR-Code gehört, verbleibe an der Schule, so Faßmann.
Den Unabhängigen Lehrergewerkschaftern (ÖLI-UG) gehen die Pläne nicht weit genug: Sie fordern in einer Aussendung unter anderem dreimal wöchentlich PCR-Tests für alle im gesamten ersten Semester, mobile Luftreiniger und Maskenpflicht sowie eine "Booster"-Impfung für mit AstraZeneca geimpfte Lehrpersonen gleich zu Schulbeginn.
Quelle: APA/Science