Quarantäneregeln an Schulen werden gelockert
Bundesländer werden informiert
Am frühen Nachmittag werden die Landessanitätsdirektionen über die neuen Regelungen informiert, danach sollen sie veröffentlicht werden. Wie zuletzt in Deutschland beschlossen, dürfte die Dauer der Quarantäne bei engen Kontaktpersonen (K1) auf fünf Tage halbiert werden. Die Frage, welche Klassenkollegen im Falle eines infizierten Schülers oder einer Schülerin in Quarantäne müssen, ist indes noch nicht ganz klar.
Weiterhin keine einheitlichen Regelungen
Die Gesundheitsbehörden sollen hier weiterhin nach den jeweiligen Gegebenheiten entscheiden können. Immerhin würden sich die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts bzw. der Pausen auch im Raum bewegen und es mache einen Unterschied, wie gut ein Raum gelüftet wird und ob etwa gesungen und geturnt wird. Eine Generalregel werde es deshalb auch nicht geben können, hieß es aus dem Büro des Gesundheitsministers, denn jede Schulklasse und jeder Schultag seien anders. Auch geimpfte Schülerinnen und Schüler und die CT-Werte der PCR-Tests, die besagen, wie ansteckend jemand aktuell ist, müssten berücksichtigt werden.
Unterschiedliche Regelungen je Schultyp
Die aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums sehen unterschiedliche Regelungen für Volks- und ältere Schülerinnen und Schüler vor. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schülerinnen und Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden.
Weniger restriktive Vorgaben
Bei den älteren Schülerinnen und Schüler gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Erwachsene auch: Wer mehr als 15 Minuten in weniger als zwei Meter Abstand mit einem Infizierten verbringt, gilt als K1 und muss dementsprechend in Quarantäne. Wie die anderen Klassenkolleginnen und Klassenkollegen eingestuft werden, ist aber wieder Entscheidung der Gesundheitsbehörde. Schließlich sitzen auch hier die Schülerinnen und Schüler nicht von Schulbeginn bis -ende nur auf ihrem Platz. In der Praxis wurden deshalb oft ganze Klassen in Quarantäne geschickt. Der neue Erlass soll nun so formuliert werden, dass die Gesundheitsbehörden die Möglichkeit zu einer weniger restriktiven Auslegung der Vorgaben stärker nutzen.