Details zum Schulbetrieb ab Montag, 26. April 2021 (NÖ, Wien)

Der strenge Lockdown in der Ostregion (Wien, NÖ) endet am 2. Mai, die verschärften Maßnahmen im Schulbereich werden jedoch eine Woche früher zurückgenommen. Das bedeutet konkret: Für die Schulen in Niederösterreich und Wien gelten für den Schulbetrieb ab Montag, 26.4.2021, dieselben Regelungen wie für alle anderen Bundesländer Österreichs. An den Volksschulen und Sonderschulen gibt es an 5 Tagen Präsenzunterricht, ältere SchülerInnen haben Schichtbetrieb. Allerdings gibt es auch einige Neuerungen!

Mädchen mit Maske

Einige der wesentlichen Ergänzungen und Eckpunkte für den Schulbetrieb:

Abweichung vom Schichtbetrieb

Es kann vom Schichtbetrieb in Abschlussklassen (AHS, BMHS und Berufsschulen sowie 8. Schulstufe und PTS) abgesehen werden. Die konkrete Organisation erfolgt schulautonom, es braucht keine Zustimmung der Schulbehörde.

Generell gilt: Klassen aller Schultypen, die weniger als 18 SchülerInnen haben, können schulautonom in den Präsenzunterricht zurückkehren bzw. sind vom Schichtbetrieb ausgenommen. Voraussetzung ist eine lückenlose Einhaltung der Hygienebestimmungen.

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nun unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden.

Auch praktische Übungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung sind möglich. Dazu braucht es jedoch ein Hygiene- und Präventionskonzept, welches erarbeitet und umgesetzt werden muss.

Selbsttests

Die wie bisher geltenden Hygiene und Präventionsmaßnahmen an den Schulstandorten bleiben wie gehabt bestehen. SchülerInnen der Volksschule und Sonderschule testen dreimal die Woche, da zwischen den Tests nur ein Kalendertag liegen darf. Wenn Schularbeiten stattfinden, testen auch andere Schularten dreimal.

PrüfungskandidatInnen sowie Mitglieder der Prüfungskommission(Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung, Abschlussprüfungen) müssen an jedem Prüfungstag verpflichtend Selbsttests durchführen. Alternativ kann auch ein SARS-CoV-2 Antigentest oder ein SARS-CoV-2 PCR Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden.

Erlass des BMBWF "Schulbetrieb von 26. April bis 14. Mai 2021​​​​​​​" (PDF)