Sexualpädagogik vor Reform

Die Sexualpädagogik an Österreichs Schulen steht vor Reformen: Das Bildungsministerium hat ein neues Konzept für schulexterne Vereine ausgearbeitet, die Aufklärungsarbeit leisten. So soll eine Datenbank aller Vereine entstehen, aus der Schulen frei wählen können. Jeder Verein, der sich dort anmeldet, wird einer ausführlichen Begutachtung unterzogen. Es wird aber niemand aus der Liste ausgeschlossen.

Qualitätssicherung für die Sexualpädagogik

Es wird keine Akkreditierung geben, wie ursprünglich angekündigt. Es dürfen sich alle Vereine anmelden, aber sie werden begutachtet und die Schulen können anhand dieser Begutachtung den für sie passenden Anbieter wählen. Den Schulen steht es auch weiterhin offen, sexualpädagogische Aufklärungsarbeit selbst zu leisten und intern zu organisieren.

Diskussionen seit 2018

Hintergrund des neuen Verfahrens sind die Diskussionen um den auch an Schulen tätigen christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR. Ende 2018 war bekannt geworden, dass in dessen Schulungsmaterialien u.a. Homosexualität als heilbares Identitätsproblem und Selbstbefriedigung als schädlich dargestellt wurden. Außerdem wurden kein Sex vor der Ehe und natürliche Empfängnisverhütung propagiert. Diese Materialien seien allerdings längst überarbeitet worden, wie der Verein betont. 

Sexualpädagogik mit unheilvoller Geschichte

Wolfgang Mazal, Leiter des Instituts für Familienforschung, zeigte sich mit dem langerwarteten Ergebnis zufrieden. Es sei gut, dass man sich genug Zeit genommen habe, um ein gutes Konzept zu erarbeiten. Die Sexualpädagogik habe in Österreich bisher eine unheilvolle Geschichte, weil am Beginn der "Sexkoffer" ein äußerst umstrittenes Projekt gewesen sei. Es sei höchste Zeit, diese auf neue Beine zu stellen.

Qualitätssicherung beim Roten Kreuz

Nun wird eine externe Geschäftsstelle "Qualitätssicherung Sexualpädagogik" beim Roten Kreuz eingerichtet. Diese Geschäftsstelle besteht aus der Administration und fünf Experten, die zusammenkommen, wenn sich Vereine für Aufklärungsarbeit anmelden und zwei Gutachter bestellen, die dann die Vereine und deren Konzepte ausführlich prüfen. Zwei der fünf Experten werden vom Bildungsministerium, einer vom Familienministerium, einer vom Gesundheitsministerium und der fünfte von den anderen vier nominiert.

Strenge Vorgaben

Die Vorgaben sind Qualitätssicherung, fachliche Vertretbarkeit, pädagogische Angemessenheit nach Alter und Thematik. Es gilt ein Pluralitäts- und Objektivitätsgebot sowie ein Indoktrinations-, Diskriminierungs- und Herabsetzungsverbot. Im Webtool, wo die Vereine gelistet sind, soll es auch eine Feedbackschleife geben. Das Ministerium rechnet mit rund 100 Anmeldungen.

Verordnung in Begutachtungsphase

Das neue Verfahren wird mittels Verordnung eingeführt. Diese geht ab heute bis 1. Dezember in Begutachtung und soll vor Weihnachten in Kraft treten, sodass Anfang des Jahres 2023 schon erste Anmeldungen erfolgen können. Das Ministerium rechnet damit, dass das fünfköpfige Board kommendes Jahr vier Mal tagen wird.


​​​​​​​Quelle: APA Science