Sonderpädagogik: Reform soll Durchlässigkeit stärken

Im Bildungsressort starten die Vorarbeiten für eine Reform der Sonder- und Inklusionspädagogik: Geplant sind Anpassungen bei der pädagogischen Ausbildung, ein Rechtsanspruch von Jugendlichen mit Behinderung auf zusätzliche Schuljahre sowie ein neues Konzept für den "Sonderpädagogischen Förderbedarf".

Inklusion und Sonderpädagogik

“Aufstiegsmöglichkeiten quer durch alle Schulen”

Nach Ostern starten die Vorarbeiten für eine Stärkung der Inklusions- und Sonderpädagogik, die laut Regierungsplänen bereits im Schuljahr 2027/28 in Kraft treten soll. Das Ziel ist eine "Stärkung der Durchlässigkeit und Aufstiegsmöglichkeit quer durch alle Schulen". Bereits 2008 hat Österreich die UN-Menschenrechtskonvention ratifiziert und sich zum gemeinsamen Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen verpflichtet, aktuell ist die Sonderschule in einigen Bundesländern sogar wieder auf dem Vormarsch.

Rechtsanspruch an mehr Schuljahren

Eine der geplanten Maßnahmen ist ein Rechtsanspruch Jugendlicher mit Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten auf ein 11. und 12. Schuljahr - dafür sind bereits im Regierungsprogramm 25 Mio. Euro an Offensivmitteln vorgesehen. Derzeit können Jugendliche, denen wegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung ein "Sonderpädagogischer Förderbedarf" (SPF) attestiert wird, nach dem 10. Schuljahr nur mit Zustimmung des Schulerhalters und Bewilligung der Behörde freiwillig zwei zusätzliche Schuljahre anhängen. Initiativen betroffener Familien fordern ebenso wie die NEOS seit Jahren einen Rechtsanspruch, immerhin würden gerade Kinder mit Entwicklungsverzögerung mehr Zeit für Bildung benötigen und nicht weniger.

SPF neu konzipieren

Angekündigt ist auch eine "Neukonzipierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs". Schülerinnen und Schüler mit SPF können Förderung durch spezielles Lehrmaterial oder Lehrkräfte bekommen oder in einem oder mehreren Fächern nach dem Lehrplan einer niedrigeren Schulstufe oder anderen Schulart unterrichtet werden. Wegen schwammiger Kriterien gibt es bei der Zuteilung aber große Unterschiede zwischen den Bundesländern, eine Studie im Auftrag des Bildungsministeriums vermisste einheitliche Begutachtungskriterien und Qualitätsstandards.

Neue Ausbildungspläne für sonderpädagogisches Personal

Anpassungen soll es auch bei der Ausbildung des sonderpädagogischen Lehrpersonals geben: Seit 2015 gibt es in Österreich keine eigene Ausbildung für Sonderschullehrerinnen und -lehrer mehr, stattdessen können alle angehenden Lehrkräfte einen Schwerpunkt bzw. eine Spezialisierung in Inklusion wählen. In der Praxis entscheiden sich dafür aber nur wenige: Im Volksschulbereich waren es 2022/23 beim Bachelorstudium 17 Prozent und beim Masterstudium knapp sechs Prozent der Absolventinnen und Absolventen, in der Sekundarstufe (Mittelschule, AHS, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS) knapp fünf bzw. zwei Prozent. Wegen des Personalmangels in diesem Bereich wird eine eigenständige Lehramtsausbildung Sonderpädagogik gefordert. Der Ministerrat hat Ende März ein verpflichtendes Modul der inklusiven Pädagogik im Rahmen des regulären Lehramtsstudiums als Ziel genannt. Auch eine "eigenständige Lehramtsausbildung für Inklusion und Sonderpädagogik" ist als Thema gesetzt. Ob diese auch kommt oder man doch bei einer Spezialisierung bleibt, darüber diskutiert die Koalition noch. 

APA Science