Welches Social-Media-Verbot kommt?

Ab welchem Alter dürfen Kinder künftig TikTok, Instagram oder YouTube nutzen? Österreich plant ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige, die EU-Kommission hat nun einen eigenen „Kids Act“ vorgelegt. Das Problem: Die beiden Modelle unterscheiden sich deutlich – und derzeit ist noch offen, welche Regeln am Ende tatsächlich gelten werden.

Österreich will bereits ab 2027 einschränken

Die österreichische Bundesregierung möchte mit 1. Jänner 2027 neue Altersbeschränkungen einführen. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

Dabei geht es allerdings nicht um ein vollständiges Verbot sämtlicher sozialer Medien. Betroffen sein sollen Video-Sharing-Plattformen, die bestimmte Funktionen verwenden, die für Kinder als problematisch angesehen werden. Dazu zählen etwa endloses Scrollen, automatisch startende Videos, algorithmische Empfehlungen, Belohnungssysteme wie sogenannte „Streaks“ oder bestimmte Push-Nachrichten.

Dienste wie TikTok, Instagram, Snapchat oder YouTube könnten darunter fallen. Messenger wie WhatsApp sollen dagegen nicht betroffen sein.

Auch eine Plattform wie YouTube müsste deshalb nicht zwangsläufig vollständig für Kinder gesperrt werden. Denkbar wären eigene Bereiche für unter 14-Jährige, sofern dort die entsprechenden Funktionen nicht angeboten werden.

Das Alter soll überprüft werden

Eine einfache Abfrage des Geburtsdatums soll künftig nicht mehr reichen. Plattformen müssten überprüfen können, ob ein Nutzer bereits 14 Jahre alt ist.

Dabei soll die Plattform möglichst wenig über die Person erfahren. Statt Name oder Geburtsdatum zu übermitteln, könnte beispielsweise lediglich bestätigt werden: Diese Person ist mindestens 14 Jahre alt.

Technisch wäre das etwa über die europäische digitale Identitäts-Wallet möglich. Auch andere datenschutzfreundliche Verfahren sollen zulässig sein.

Die EU hat andere Pläne

Genau während Österreich an diesem Gesetz arbeitet, hat die EU-Kommission am 17. September ihren eigenen „Kids Act“ vorgestellt. Und der unterscheidet sich erheblich vom österreichischen Modell.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Kinder unter 13 Jahren keinen eigenen Account bei sozialen Netzwerken und bestimmten Video-Plattformen besitzen dürfen.

Für 13- und 14-Jährige wäre dagegen ein eingeschränkter Account möglich, der von den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten verwaltet wird. Vorgesehen ist unter anderem eine Begrenzung der täglichen Nutzungszeit auf eine Stunde.

Erst ab 15 Jahren soll ein eigener Account ohne diese besonderen Einschränkungen möglich sein.

Mit 13 strenger, mit 14 lockerer?

Dadurch entsteht eine zunächst etwas verwirrende Situation.

Ein 13-jähriges Kind dürfte nach den österreichischen Plänen die betroffenen Plattformen grundsätzlich noch nicht nutzen. Nach dem Vorschlag der EU wäre dagegen bereits ein eingeschränkter, von den Eltern verwalteter Account möglich.

Bei einem 14-jährigen Jugendlichen wäre es genau umgekehrt: Nach dem österreichischen Modell wäre die Altersgrenze bereits erreicht. Nach dem EU-Modell würde noch bis zum 15. Geburtstag der eingeschränkte Account gelten.

Die Diskussion lässt sich daher nicht einfach auf die Frage „Altersgrenze 13 oder 14?“ reduzieren. Österreich und die EU verfolgen unterschiedliche Systeme.

EU will noch wesentlich mehr regeln

Der Kids Act geht außerdem deutlich über soziale Netzwerke hinaus. Die EU-Kommission möchte Kinder auch bei Online-Spielen, App-Stores und Angeboten mit Künstlicher Intelligenz stärker schützen.

Dabei geht es nicht nur darum, wer einen Dienst benutzen darf. Die Anbieter selbst sollen ihre Produkte stärker an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen anpassen.

Reguliert werden sollen beispielsweise Mechanismen, die zu besonders langer Nutzung verleiten oder Kinder zu Käufen bewegen. Auch für KI-Chatbots und sogenannte KI-Begleiter sind besondere Schutzvorschriften vorgesehen.

Und welches Gesetz kommt jetzt?

Genau das lässt sich derzeit noch nicht endgültig beantworten.

Der österreichische Entwurf wurde bei der EU-Kommission notifiziert. Dort läuft derzeit eine sogenannte Stillhaltefrist. Sie endet nach aktuellem Stand am 29. Oktober 2026. Österreich kann das Gesetz während dieser Zeit grundsätzlich noch nicht endgültig beschließen.

Die Situation hat sich allerdings verändert: Als Österreich seinen Entwurf im Juli nach Brüssel schickte, gab es den konkreten Vorschlag für den EU Kids Act noch nicht. Seit 17. September liegt dieser nun offiziell vor.

Das könnte Auswirkungen auf das österreichische Verfahren haben. Das EU-Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen längere Stillhaltefristen vor, wenn die EU-Kommission selbst einen Rechtsakt für denselben Bereich vorgeschlagen hat. Ob das im konkreten Fall passiert, ist derzeit noch offen.

EU Kids Act ist noch kein geltendes Recht

Umgekehrt bedeutet die Vorlage des Kids Act nicht, dass die europäischen Regeln bereits beschlossen wären.

Die Kommission hat lediglich ihren Gesetzesvorschlag vorgelegt. Nun müssen sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat damit beschäftigen. Beide können den Vorschlag noch verändern. Auch die vorgesehenen Altersgrenzen und Detailregelungen stehen daher noch nicht endgültig fest.

Hinzu kommt ein wesentlicher Unterschied: Der Kids Act soll eine EU-Verordnung werden. Ist eine solche Verordnung beschlossen und anwendbar, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Gerade unterschiedliche nationale Regelungen sollen damit möglichst vermieden werden.

Vorerst bleiben viele Fragen offen

Für Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche bedeutet das eine ungewöhnlich unübersichtliche Situation. Österreich möchte bereits Anfang 2027 eigene Regeln einführen. Gleichzeitig arbeitet die EU an einer europaweit einheitlichen Lösung, die teilweise andere Altersgrenzen und wesentlich umfassendere Schutzbestimmungen vorsieht.

In den kommenden Wochen dürfte daher vor allem interessant werden, wie die EU-Kommission mit dem bereits eingereichten österreichischen Gesetzesentwurf umgeht.

Quellen:

Österreichisches Parlament – Ministerialentwurf zum Social-Media-Verbot

Europäische Kommission – Vorschlag für den EU Kids Act

EUR-Lex – EU Kids Act, COM(2026) 681