Wie viel Kontrolle braucht der Religionsunterricht?

Gemischte Zuständigkeit
Der konfessionelle Religionsunterricht fällt derzeit in eine gemischte Zuständigkeit: Für den Inhalt sowie die Besorgung des Religionsunterrichts ist die jeweilige Kirche bzw. Religionsgesellschaft zuständig, für die Bereitstellung des schulorganisatorischen Rahmens am einzelnen Standort die Schulleitung unter Beaufsichtigung der staatlichen Schulverwaltung. Inhaltlich beaufsichtigt wird der Religionsunterricht von den jeweiligen Fachinspektorinnen und -inspektoren. Diese sind Organe der Kirche - auch dann, wenn sie staatlich angestellte Religionslehrkräfte sind.
“Religionsunabhängige Schulaufsicht” angedacht
Am Samstag hatte sich Integrationsministerin Claudia Bauer, die auch für Kultusfragen verantwortlich ist, im Ö1 Journal zu Gast für mehr staatliche Mitsprache und Kontrolle ausgesprochen, welche Personen Religion unterrichten, welche Inhalte vermittelt und welche Lehrbücher verwendet werden - dies vor allem mit Bezug auf den islamischen Religionsunterricht. In der ORF-Pressestunde am Sonntag zeigte sich Bildungsminister Christoph Wiederkehr gesprächsbereit: Im Regierungsprogramm ist eine “religionsunabhängige Schulaufsicht” angedacht. Diese aber ganz beim Staat anzusiedeln, sei verfassungsrechtlich “nicht trivial”, außerdem gebe es völkerrechtliche Vereinbarungen mit dem Vatikan. Er betonte aber auch, dass Religionslehrkräfte sich jetzt schon an Werte und Gesetze der Republik halten müssten und es bei Zuwiderhandeln Konsequenzen gebe.
Kirche reagiert skeptisch
Skeptisch reagierte die katholische Kirche: Schulbischof Wilhelm Krautwaschl verwies am Montag auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die seiner Ansicht nach gut funktionieren. So würden etwa die Lehrpläne schon jetzt staatlich geprüft, ob sie mit staatlichen Grundwerten übereinstimmen. Aussagen von Lehrkräften im Unterricht, die damit nicht vereinbar sind, könnten sowohl von der Fachinspektion als auch von der allgemeinen Schulaufsicht aufgegriffen werden.
“Demokratiepolitisches Lernfeld”
Bischof Krautwaschl hielt zudem fest, dass der Religionsunterricht junge Menschen dazu befähige, an sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung zu übernehmen. Dass Religionsgemeinschaften ihre Positionen im schulischen Unterricht in den öffentlichen Diskurs einbringen und sich zugleich diesem Diskurs stellen, mache den Austausch zwischen Religionen und Staat zu einem "demokratiepolitischen Lernfeld" für Kinder und Jugendliche.