Zusätzliche Module zur Leistungserhebung geplant

Die Regierung plant offenbar, die bestehende flächendeckende Kompetenzerhebung an Schulen auszuweiten. Laut Vorschlag sollen ab 2023 weitere Erhebungen zur Leistungsmessung durchgeführt werden, um die Schülerinnen und Schüler durch zielgerichtete Unterrichts- und Förderarbeit beim Erreichen der Bildungsstandards zu unterstützen.

Mit Daten Lehrkräfte zielgerichtet unterstützen

Gleichzeitig will man im Sinne des Qualitätsmanagements ein noch klareres evidenzbasiertes Bild vom Leistungsniveau der Standorte erhalten und den Lehrkräften datenbasierte pädagogische Unterstützung bei der zielgerichteten Förderung geben.

Zusätzliche Module zur Leistungserhebung

Seit dem Schuljahr 2021/22 werden in der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe zur Kompetenzmessung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und in der Sekundarstufe I Englisch, österreichweit sogenannte Basismodule durchgeführt (Individuellen Kompetenzmessung PLUS - iKM PLUS). Laut Gesetzesentwurf sollen nun stufenweise zusätzliche Module implementiert werden, die zum Teil "verpflichtend" und zum Teil "ergänzend" sind.

Erhebungen periodisch oder bei Bedarf

Verpflichtende zusätzliche Kompetenzerhebungen wären zum einen periodisch (einjährig und dreijährig) durchzuführen. Zum anderen auf Grundlage einer Verordnung, die den Bedarf – etwa große Wissenslücken in einem Gegenstand – genauer definiert. Ergänzende Messungen würden von einer Lehrperson bzw. der Schulleitung zur genaueren Erhebung von Leistungsstand und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler festgelegt. Optional können zudem die personalen, motivationalen, sozialen und lernmethodischen Kompetenzen der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch ein neues Diagnostik-Instrument zur "Einschätzung zu überfachlichen Kompetenzen" abgeklärt werden.

Datenbasis als Grundlage

Als wichtige Grundlage für Schulentwicklungsmaßnahmen durch Schulleitung und Schulaufsicht soll eine dreijährlich bereitgestellte, umfassende Informations- und Datenbasis über die Leistungen an den Standorten dienen. Die Schulen sollten außerdem anonymisierte Daten aus den verpflichtenden periodischen Kompetenzerhebungen an das IQS (Institut des Bundes für Qualitätssicherung im Österreichischen Schulwesen) und durch dieses an den Bildungsminister weiterleiten. Daten der verpflichtenden bedarfsorientierten Kompetenzerhebungen auf der IQS-Plattform würden hingegen nur zur Ausgestaltung der Fördermaßnahmen durch die zuständige Lehrkraft dienen, heißt es in den Erklärungen zum Entwurf.

Datenaustausch mit Sommerschulen erleichtern

Darüber hinaus sollen laut dem Gesetzesentwurf schülerbezogene Daten zur Teilnahme an der Sommerschule zwischen Schulbehörde, Sommerschule und Stammschule ausgetauscht werden können. Legitimiert wird in der vorgeschlagenen Schulrechtsnovelle außerdem die Prüfung der Familienbeihilfebezugsberechtigung durch Abfragen des Finanzamtes Österreich aus den lokalen Evidenzen. Weitere Eckpunkte des Entwurfs sind die Ausweitung der Elementarpädagogik-Ausbildung um den Abschluss "Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik" an den Pädagogischen Hochschulen sowie die Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Prüferinnen und Prüfer bei Externistenprüfungen sowie bei Eignungsfeststellungsverfahren von Quereinsteigerinnen und -einsteiger in den Lehrberuf.