Schule und Corona

Ein Schulstart wie früher

Bildungsminister Polaschek hat die Coronamaßnahmen zum Schulstart bekannt geben. Kurz gesagt: Es gibt keine. Er beruft sich auf den Variantenmanagementplan des Gesundheitsministeriums, der auch für die Schulen gelte. Derzeit befinde man sich in diesem Plan auf Stufe zwei. Dort heißt es: „Die Pandemie hält noch an, schwächt sich aber längerfristig ab“.

Schüler der Sekundarstufe in der Klasse

Schulen bleiben geöffnet

Der Bildungsminister betont, die Schulen müssten offenbleiben, es soll keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben. In der derzeit gültigen Variante heißt das, dass weder das Tragen von FFP2-Masken noch PCR-Testungen verpflichtend vorgesehen sind. Wer dies auf freiwilliger Basis machen will, kann dies natürlich, so der Minister. 

Freiwillige Antigen-Testmöglichkeit

Außerdem gibt es ein Angebot, von Montag bis Mittwoch freiwillige Antigen-Tests in den Schulen machen zu lassen. Dies gelte für alle die im Schulbetrieb sind, also für Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen und Schulwarte. Seitens des Ministeriums setzt man auf Eigenverantwortung und auch darauf, dass das Impfangebot entsprechend in Anspruch genommen wird. Das derzeitige Szenario, so der Minister, ermögliche es, in „gewohnter Normalität zu starten“. 

Schulen anderen Lebensbereichen gleichgestellt

Bildungsminister Polaschek hat heute abermals betont, dass die Verordnung des Gesundheitsministeriums betreffend der Verkehrsbeschränkungen auch für den Schulbereich gelte. Infizierte, die keine Symptome haben, müssen mit einer FFP2-Maske in den Unterricht. Man zwinge Menschen nicht, zu Hause zu bleiben. Das gelte für Lehrpersonal genauso wie für Schülerinnen und Schüler. Es gäbe keinen Grund, den Bildungsbereich hier anders zu behandeln. Dies gilt zumindest im Einflussbereich des Bundes. 

Minister übt Kritik an Bundesländer

Kritik übt der Minister an jenen Bundesländern, die davon abweichen wollen: Wenn die Länder als Dienstgeber andere Regelungen festlegen, so sei das zu akzeptieren, er halte solche Insellösungen allerdings für nicht zielführend und empfiehlt, den Variantenplan einheitlich umzusetzen. Der sieht übrigens eine Ausnahme vor: Für Schüler und Schülerinnen, die unter elf Jahre sind, gilt ein Betretungsverbot der Bildungseinrichtungen, da ihnen das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske nicht zugemutet werden kann. 

PCR-Tests werden verfügbar sein, wenn sie notwendig sind

Zu den PCR-Tests, die zu Schulbeginn nicht verfügbar sein werden, sagte der Minister, man habe mit Einsprüchen gerechnet, für den Fall, dass im Herbst flächendeckende PCR-Tests nötig sein werden, seien diese bis dahin bereitgestellt. 

Die genaue Verordnung des Ministeriums gibt es in diesem Rundschreiben "Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23“​​​​​​​.