Neue Mitwirkungspflichten für Eltern
Im Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot, der sich derzeit in Begutachtung befindet, sind erstmals konkrete Mitwirkungspflichten für Eltern verankert. Sie sollen verpflichtet werden, an schulischen Gesprächen und Maßnahmen teilzunehmen, wenn dies für den Bildungserfolg ihres Kindes notwendig ist.
Strafen bei Pflichtverletzungen
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro. Der Strafrahmen gilt sowohl für Verstöße gegen das Kopftuchverbot als auch für andere Pflichtverletzungen. Strafen können mehrfach verhängt werden, ein einmaliges „Freikaufen“ ist nicht möglich.
Konsequenzen bei Suspendierungen und Schulabbruch
Eltern müssen künftig verpflichtend an Gesprächen im Rahmen von Suspendierungen teilnehmen. Auch die sogenannten Perspektivengespräche bei drohendem Schulabbruch werden verpflichtend. Diese Maßnahme wurde nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule eingeführt und soll die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus verbessern.
Pflicht-Sommerschule ab kommendem Jahr
Bereits ab dem nächsten Jahr wird für außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen die Teilnahme an der Sommerschule verpflichtend. Ein unentschuldigtes Fernbleiben wird als Schulpflichtverletzung gewertet und kann mit Strafen bis 1.000 Euro belegt werden.
Ziel: Mehr Chancengerechtigkeit
Bildungsminister Christoph Wiederkehr betont, dass die Mitarbeit der Eltern entscheidend für den Bildungserfolg ihrer Kinder sei. Mit dem neuen Maßnahmenpaket wolle man nicht nur die Chancengerechtigkeit stärken, sondern auch das Lehrpersonal entlasten. Eltern, die sich dauerhaft der Bildungspartnerschaft verweigern, sollen durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen werden.