Häuslicher Unterricht: Verkürzte Frist und Reflexionsgespräch

Wer sein Kind vom regulären Schulunterricht abmelden will, muss sich dies künftig frühzeitig überlegen: die Frist für die Abmeldung von Kindern zum häuslichen Unterricht bzw. zum Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht wird nämlich verkürzt. Bisher konnte man sich bis Beginn des jeweiligen Schuljahrs abmelden – künftig muss das bereits mit dem Ende des vorangegangenen Schuljahrs erledigt sein, heißt es in der Novelle, die gestern den Unterrichtsausschuss passiert hat. Außerdem gibt es ein verpflichtendes „Reflexionsgespräch“.

Bursche beim häuslichen Unterricht

Planbarkeit soll sichergestellt werden

Mit dieser Regelung soll die Planbarkeit der Unterrichtsorganisation sichergestellt werden, heißt es in den Erläuterungen. Künftig muss man also schon Anfang Juli und nicht erst Anfang September der Schule melden, wenn man sein Kind daheim unterrichten oder in eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht geben will. 

Verpflichtendes Reflexionsgespräch

Außerdem wird beim Hausunterricht kurz vor den Semesterferien ein verpflichtendes „Reflexionsgespräch“ zwischen der zuständigen Schulleitung und den Erziehungsberechtigten bzw. Kindern eingeführt, bei dem es um Leistungsstand und Lernfortschritt geht. Wir haben darüber bereits im Sommer berichtet.

Tausende Schüler heuer abgemeldet

Für das laufende Schuljahr haben sich rund 7.500 Schülerinnen und Schüler abgemeldet – ein Großteil davon wohl aufgrund der Coronavirus-Maßnahmen. Mittlerweile sind knapp 1.000 davon allerdings wieder in die Klassen zurückgekehrt.

Auch digitale Bildung verankert

Mit dem gleichen Gesetzesentwurf wird ab dem nächsten Schuljahr das Fach „Digitale Grundbildung“ in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule als Pflichtgegenstand verankert. Derzeit wird das Fach als verbindliche Übung unterrichtet – das heißt zwar, dass alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssen. Sie bekommen aber keine Noten. Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen. Bisher hatten die Schulen diverse Wahlmöglichkeiten: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre gerechnet reservieren.

Sommerschule gesetzlich verankert

Weiters wird in der Novelle auch die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen gesetzlich implementiert. An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Abgehalten wird der Unterricht durch Lehramtsstudierende und Lehrer. Anders als beim Start soll die Sommerschule „zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, zur Vorbereitung der Aufnahme in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung“ dienen, wie es im Entwurf heißt.