Haslauer stellt Bildungszuständigkeit der Länder infrage

Diskussion über Föderalismus in der Bildung
Haslauer stellte zur Debatte, ob die Länder überhaupt weiterhin bildungspolitische Zuständigkeiten behalten sollten. Diese Überlegung sei legitim und man müsse offen darüber diskutieren, betonte er. Der Bund sei inhaltlich bereits jetzt für weite Teile des Bildungsbereichs verantwortlich, problematisch sei allerdings die doppelte Struktur bei der Anstellung und Besoldung von Lehrkräften.
Komplexität der Landeslehrerregelung
Ein Beispiel für die Komplexität: Landeslehrpersonen werden zwar von den Ländern angestellt, erhalten ihre Besoldung jedoch über den Bund. Da die Zahl der Landeslehrer:innen jene im Bundesstellenplan übersteige, fürchtet man bei einer vollständigen Bundeszuständigkeit personelle Engpässe. Diese Fragen müssten sorgfältig und sachlich geklärt werden, so Haslauer.
Vorschläge für gemeinsame Arbeitsgruppen
Für die Konferenz der Landeshauptleute am 6. Juni kündigte Haslauer den Vorschlag einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Bundesregierung an. Ziel sei es, alltäglichen bürokratischen Hürden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu begegnen und Vorschläge für effektive Reformen zu entwickeln.
Blick zurück auf den Verfassungskonvent
Auch umfangreichere Reformen, die eine Änderung der Verfassung betreffen, will Haslauer erneut diskutieren. Er verwies auf den Verfassungskonvent von vor 20 Jahren, dessen Reformideen man unter heutigen Bedingungen erneut betrachten wolle. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die Kompetenzverteilungen bei Bildung und Gesundheit.