Kinder erhalten Stickerpass als Zugangsberechtigung

Alle SchülerInnen müssen ab 17. Mai dreimal wöchentlich getestet sein. Diese Tests gelten als Vorlage für Sportvereine, Schwimmbad und überall dort, wo von Personen ab zehn Jahre ein Testnachweis verlangt wird.

Coronapass in Händen
Nächste Woche werden 30 Millionen Sticker und 1,2 Millionen Testpässe an die Schulen geliefert.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 10 Jahre – für sie gilt der „Corona-Testpass“ als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.

Ab 17. Mai erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Faltheftchen, wo nach einem Selbsttest mit negativem Ergebnis ein Sticker eingeklebt wird. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt.

ACHTUNG: Der Test verliert ab Sonntag früh seine Gültigkeit! Wer am Sonntag ins Gasthaus oder Schwimmbad möchte, muss das Kind neuerlich testen – etwa durch Selbsttests mit QR-Code!

Weitere Infos, den entsprechenden Elternbrief und ein Plakat mit allen Informationen zum „Corona-Testpass“ gibt es auf der Webseite des Bildungsministeriums.