Kopftuchverbot: Wiederkehr zieht erste Bilanz

Schwerpunkt liegt in Wien
Von den rund 80 Fällen entfallen laut Wiederkehr etwa 55 auf Wien. Dabei handelt es sich um jene Fälle, die auf Schulebene bislang nicht geklärt werden konnten und deshalb an die Bildungsdirektionen weitergegeben wurden. Betroffen seien allerdings alle Bundesländer.
Wiederkehr bewertet die Zahl als vergleichsweise niedrig. Vor Einführung des Verbots hätten mehrere tausend Mädchen unter 14 Jahren ein Kopftuch getragen. Die derzeit bekannten Fälle seien daher weniger als ursprünglich erwartet.
Erste Verwaltungsverfahren laufen
Bei Verstößen sieht das Gesetz zunächst Information und Gespräche vor. Bleiben diese ohne Erfolg, kann ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. In Niederösterreich ist dies bereits geschehen. Weitere Verfahren erwartet der Bildungsminister in den kommenden Wochen.
Im Ö1 Morgenjournal verteidigte Wiederkehr auch die Vorbereitung der Schulen. Volksschulen, Mittelschulen, Gymnasien und Sonderschulen seien im Vorfeld intensiv informiert worden. Gerade an Gymnasien gebe es allerdings zusätzlichen Gesprächsbedarf, weil dort Schülerinnen unter und über 14 Jahren gemeinsam eine Klasse besuchen können.
VfGH-Entscheidung noch im Schuljahr?
Kritik gibt es weiterhin an der gesetzlichen Ausgestaltung. Die Lehrergewerkschaft hatte angeregt, das Verbot an Schulstufen statt am Geburtstag festzumachen. Wiederkehr lehnt das ab: Die Altersgrenze von 14 Jahren orientiere sich an der Religionsmündigkeit und sei aus seiner Sicht deshalb verfassungsrechtlich notwendig.
Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich bezweifelt, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben wird. Wiederkehr zeigte sich dagegen im Ö1-Interview zuversichtlich, dass das Gesetz in der jetzigen Form halten wird und rechnet noch im laufenden Schuljahr mit einer Entscheidung des VfGH.